Vertragsspieler oder Vertragsamateur bezeichnen einen Sonderstatus im Amateurfußball, der nicht wirklich auf viel Gegenliebe stößt, denn abgebende Vereine entgeht im Regelfall eine Ausbildungsentschädigung. Was Vertragsamateure sind, welche Auswirkungen dieser Status auf den Spielbetrieb hat und wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dieses gängige Modell mittels einer Erhöhung der Mindestbezüge unattraktiver machen möchte, erfahrt ihr hier.
Vertragsamateure beziehungsweise Vertragsspieler unterschreiben, wie es der Name verrät, einen Vertrag. Am gängigsten wird diese Form der Spielberechtigung dann genutzt, wenn ein Spieler die Abmeldefrist im Sommer zum 30. Juni oder im Winter zum 31. Dezember verpasst hat. Der aufnehmende Verein nimmt den Spieler mindestens für ein Jahr unter Vertrag, muss den Kontrakt offiziell anmelden, das Mindestgehalt zahlen und Sozialabgaben abführen. Es besteht somit ein richtiges Arbeitsverhältnis zwischen (Amateur-)Verein und Spieler. Die Spieler müssen bis zum 31. August im Sommer und bis zum 31. Januar im Winter registriert werden.
In der Transferperiode I (Sommer) sind die Ausbildungsentschädigungen festgelegt, in der Transferperiode II (Winter) dagegen frei verhandelbar (siehe unten). Ablösesummen helfen auch Amateurvereinen, den Spielbetrieb zu finanzieren. Doch sobald ein Amateur zum Vertragsamateur wird, entfällt die Ablösesumme. Dazu schriebt der DFB: "Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei." Entscheidet sich ein Spieler also nach der Abmeldefrist, zu einem anderen Klub als Vertragsamateur zu wechseln, muss der abgebende Verein trotzdem noch zustimmen. Stimmt der abgebende Verein nicht zu, wird das Spielrecht erst nach sechs Monaten erteilt.
Wenn ein Spieler vom Vertragsspieler (wieder) zum Amateur wird, kann dies nur in den beiden Transferperioden I und II passieren. Der große Unterschied ist hier, dass der abgebende Verein einen Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung hat. Hier ist die Regelung wie bei einem normalen Vereinswechsel: Erst wenn der abgebende Verein zustimmt (zumeist nach Einigung mit dem aufnehmenden Verein / nach dem Bezahlen der Ablöse), kann die Spielberechtigung erteilt werden.
Wird ein Amateur zum Vertragsspieler, erhält der abgebende Verein keine Ausbildungsentschädigung / Ablöse; wird aber ein Vertragsspieler (wieder) zum Amateur, muss die Ausbildungsentschädigung / Ablöse bezahlt werden. Es sei denn, die Klubs einigen sich anderweitig.
Bis Ende Januar 2024 verdienen Vertragsamateure mindestens 250 Euro monatlich, ab dann greift eine Anpassung des DFB. Bei Verträgen, die ab Februar 2024 zur Saison 2024/25 abgeschlossen werden, beträgt die Mindestvergütung bereits 350 Euro monatlich. Des Weiteren muss der Verein noch die Sozialabgaben abführen, weshalb ein Vertragsspieler, den es selbst in den unteren Kreisklassen gibt, ein sehr teures Unterfangen sein kann. Ausgenommen sind vorher abgeschlossene Verträge.
Der DFB hat das Mindestgehalt von 250 Euro monatlich auf 350 Euro monatlich ab der Saison 2024/25 aus zwei Gründen angehoben: Einerseits wird die Mindestvergütung wegen der Inflation erhöht, weil es die letzte Erhöhung 2012 von 150 Euro auf 250 Euro gegeben hat, andererseits soll das Umgehen der Ausbildungsentschädigung unattraktiver werden. Der zweite Grund bezieht sich insbesondere auf die unteren Klassen im Amateurfußball, denn Amateure, die zum Vertragsspieler werden, wechseln wie erwähnt ablösefrei. Durch die Erhöhung müssen die aufnehmenden Vereine mindestens 1200 Euro jährlich mehr bezahlen - ohne Berücksichtigung der gestiegenen Sozialabgaben.
"Inflation: Die letzte Anhebung der Mindestvergütung von damals 150 auf 250 Euro hatte im Jahr 2012 stattgefunden. Sie wurde damals mit einem inflationären Anstieg des Verbraucherpreisindexes zwischen den Jahren 2001 bis 2009 von rund 13,2 Prozent begründet. Durch die Entwicklung des Mindestlohns und der aktuellen Inflation - im Zeitraum von 2010 bis 2023 stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 32,58 Prozent - wurde eine Erhöhung der Mindestvergütung für Vertragsspieler*innen als sinnvoll erachtet.
Umgehung der Ausbildungsentschädigung: Im Regelfall müssen im Amateurfußball aufnehmende Vereine beim Wechsel eines Spielers bzw. einer Spielerin eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein bezahlen. Die reine Verpflichtung von Amateur- zu Vertragsspieler*innen zur Umgehung dieser Ausbildungsentschädigung wird durch die Anhebung der Mindestvergütung für Vertragsspieler*innen auf 350 Euro wirtschaftlich deutlich unattraktiver gemacht. Eine Hochrechnung im Rahmen der AG-Vertragsspieler auf Basis der Daten des Württembergischen FV geht von mindestens 50 Prozent der Vertragsspieler*innen in Deutschland aus, welche aktuell in der Bandbreite 250 bis 350 Euro liegen."
Die Ausbildungsentschädigungen beziehungsweise Ablösesummen im Amateurfußball sind im Winter (Transferperiode II) frei verhandelbar. Im Sommer (Transferperiode I) gibt es fest definierte Ablösesummen, die im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) beziehungsweise in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie folgt definiert sind: