2024-04-24T13:20:38.835Z

Allgemeines
Diese Ablösesummen gibt es im Westdeutschen Fußballverband.
Diese Ablösesummen gibt es im Westdeutschen Fußballverband. – Foto: Canva / moerschy/pixab

Diese Ablösen gibt es im Westdeutschen Fußballverband

Im Amateurfußball spielen Ablösesummen bei einem Spielerwechsel eine ebenso große Rolle wie bei den Profis. Hier geht um Summen und andere Aspekte der Ausbildungsentschädigungen.

Zwischen dem millionenschweren Profifußball und dem teils noch bodenständigen Amateurfußball klafft bekanntlich eine große Lücke. Einen gemeinsamen Nenner finden jedoch alle Vereine bei den Ablösesummen, denn niemand lässt gerne einen Spieler ohne entsprechenden Gegenwert ziehen. Was die Klubs im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) bezahlen müssen.

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Weitere Erklärungen von FuPa in der Übersicht:

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Als der brasilianische Weltstar Neymar im Sommer 2017 für die bislang unübertroffene Ablöse in Höhe von 222 Millionen Euro vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain wechselte, stockte der Fußball-Welt der Atem. Niemals zuvor bezahlte ein Verein für einen Spieler derart viel Geld - und auch über fünf Jahre später rangiert diese Summe bei den Rekorden ganz oben.

Die Entfremdung zwischen dem Profisport und den Amateuren hat seit des Wechsels nur noch weiter an Fahrt gewonnen, denn auch diverse andere Akteure lächelten plötzlich für andere Mannschaften in die Kameras, nachdem ein Preisschild jenseits der 80, 90, 100 Millionen Euro für sie bezahlt worden ist. Auf einem gänzlich anderen Niveau bewegen sich die Summen im Amateurfußball, obgleich die Triebfeder stets identisch bleibt: Wechselt ein Akteur, muss es dafür im Regelfall einen entsprechenden Geldfluss geben. Diese Modalitäten hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) für seine Landesverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen klar festgelegt.

Die Höhe der Ablösesummen

Im Fußball gibt es zwei offizielle Transferperioden, in denen gewechselt werden kann: Die Transferperiode I, die im Regelfall vom 1. Juli bis zum 31. August dauert, und die Transferperiode II, die im Regelfall vom 1. Januar bis zum 31. Januar dauert. Während es im Sommer festgelegte Ausbildungsentschädigungen (bzw. Ablösesummen) gibt, können die Vereine in der Transferperiode II frei über die Modalitäten frei verhandeln. Die Mindest-Ausbildungsentschädigung richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der 1. Mannschaft und staffelt sich laut WDFV wie folgt:

Senioren: unterschiedliche Ligen-Stufen im WDFV

  • 5.000 Euro: 3. Liga
  • 3.750 Euro: Regionalliga West (4. Liga)
  • 2.500 Euro: Oberliga / Mittelrheinliga (5. Liga)
  • 1.500 Euro: 6. Liga (Landesliga, Westfalen: Westfalenliga)
  • 750 Euro: 7. Liga (Bezirksliga, Westfalen: Landesliga)
  • 500 Euro: 8. Liga (Kreisliga A, Westfalen: Bezirksliga)
  • 250 Euro: 9. Liga abwärts (Kreisliga B abwärts, Westfalen: Kreisliga A abwärts)

Frauen: angepasste Ablöse-Forderungen

  • 2.500 Euro: Bundesliga
  • 1.000 Euro: 2. Bundesliga
  • 500 Euro: Regionalliga West
  • 250 Euro: Ab der Verbandsliga abwärts

Sonderregeln: Ablöse kann steigen oder fallen

Hieraus ergibt sich, dass ein Transfer im Sommer weitaus weniger kompliziert ist, da die Modalitäten festgelegt sind. Im Winter können die abgebenden Vereine Unsummen für ihre Spieler verlangen, was auch damit zu tun hat, dass es einen gewissen fußballromantischen Gedanken gibt, während einer Spielzeit nicht den Verein zu verlassen.

Allerdings können die Ablösesummen im Sommer auch höher oder niedriger ausfallen, als oben definiert. Es gelten folgende Ausnahmefälle:

  • Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Liga, wird der höhere Betrag fällig. Beispiel: Ein Kreisliga-C-Spieler wechselt in die Oberliga, dann muss der aufnehmende Verein nicht 250 Euro, sondern 2500 Euro bezahlen.
  • Wechselt ein Spieler von einer höheren in eine untere Liga, wird der Mittelwert genommen. Beispiel: Ein Oberliga-Spieler wechselt in die Kreisliga A, dann muss der aufnehmende Verein 1500 Euro bezahlen (2500 Euro + 500 Euro = 3000 Euro / zwei = 1500 Euro).
  • Wechselt ein Spieler nach nur einem Jahr wieder, reduziert sich die Ausbildungsentschädigung um 50 Prozent.
  • Wechselt ein Spieler unter 21 Jahren einen Verein, für den er mindestens drei Jahre gespielt hat, erhöht sich die Ausbildungsentschädigung um 50 Prozent.
  • Hatte der aufnehmende Verein vor der Saison des Wechsels mit keiner eigenen A-, B- oder C-Jugendmannschaft an Meisterschaftsspielen seines Verbandes teilgenommen, erhöht sich die Ablösesumme um 50 Prozent. Mannschaften innerhalb einer Spielgemeinschaft werden als eigene Mannschaft anerkannt.
  • Spieler, die ein halbes Jahr nicht gespielt haben, sind ablösefrei.
  • Spieler, die einen Berufsspieler-Vertrag unterschrieben haben, sind nach Ablauf des Kontrakts ablösefrei.
  • Vereine können untereinander auch andere Modalitäten absprechen. Ausschlaggebend ist, dass beim WDFV eine entsprechende Freigabe vom abgebenden Klub eingeht.
  • Im unteren Amateurbereich dürfen verdiente Spieler oftmals ablösefrei wechseln. Ist das der Fall, sollten sich die Akteure ein entsprechendes Schreiben aufsetzen lassen, um beim Verlassen des Vereins wieder ablösefrei gehen zu können.

>>> Diese Informationen stehen in der WDFV-Spielordnung

>>> Merkblatt zum Thema Berufsspieler beim WDFV

FuPa Niederrhein hat einen Service-Text über das Thema Spielberechtigungen, Vereinswechsel und Sperrfristen erstellt - klickt euch rein.

Wer kurzfristig Hilfe benötigt, dem empfehlen wir den Anruf bei der WDFV-Hotline. Außerdem kann eine E-Mail über das elektronische Postfach an die Passstelle weiterhelfen.

Hinweise zur Hotline:

  • Hotline-Nummer: 0203 7172 - 160
  • Erreichbarkeit: 08.00-16.30 Uhr (montags bis freitags)

In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Spielordnung und Gegebenheiten des Westdeutschen Fußballverbandes (kurz WDFV). Für andere Regionen und Gebiete können andere Regelungen gelten. Für die Angeben übernehmen wir keine Gewähr.

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Aufrufe: 04.1.2024, 22:05 Uhr
André NückelAutor