2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Der DFB hat beschlossen, dass die Mindestvergütung bei Vertragsspielern angehoben wird.
Der DFB hat beschlossen, dass die Mindestvergütung bei Vertragsspielern angehoben wird. – Foto: FuPa

DFB-Änderung beschlossen: Vertragsamateure werden teurer

Vertragsamateure / Vertragsspieler werden ab 2024 deutlich teurer, wie der DFB beschlossen hat. Die Hintergründe.

Sogenannte Vertragsamateure, eigentlich Vertragsspieler, sind im Amateurfußball für die meisten Vereine ein unliebsamer Status, aber auch die gängige Praxis, um selbst unterklassig Spieler noch nach der Abmeldefrist unter Vertrag zu nehmen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat für Vertragsspieler eine Änderung beschlossen, denn die Mindestvergütung wird ab Februar 2024 von 250 Euro auf 350 Euro angehoben.

Diese Änderung gilt für alle Verträge, die zur Saison 2024/25 neu abgeschlossen werden. Bereits bestehende Kontrakte behalten bis zum Ablauf die bisherige Mindestvergütung von 250 Euro im Monat. Damit nimmt der DFB erstmals seit 2012 eine Anpassung bei diesem brisanten Thema vor, denn der Vertragsamateur-Status wird von vielen belächelt, ist aber selbst in der Kreisliga ein verbreitetes Mittel, um Kicker doch noch zu verpflichten.

Besonderheit Vertragsspieler

Vertragsspieler kommen nämlich nicht nur im Profi-Fußball vor. Diese Redaktion kennt einige Beispiele für Vertragsamateure selbst in der untersten Kreisliga in Nordrhein-Westfalen. Doch was machen Vertragsspieler eigentlich besonders? Spieler, die sich nicht rechtzeitig im Sommer zum 30. Juni oder im Winter zum 31. Dezember ordentlich bei ihrem bisherigen Klub abgemeldet haben, können im Anschluss trotzdem noch als Vertragsspieler den Verein wechseln. Dafür muss das aufnehmende Team den Spieler offiziell anmelden (Mindestlaufzeit ein Jahr), ihm das Mindestgehalt (ab Februar 2024 350 Euro monatlich) bezahlen und Sozialabgaben abführen.

Des Weiteren hat der Vertragsspieler-Status einen weiteren Nachteil für den abgebenden Verein, denn "der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei", teilt der DFB mit. Normalerweise gibt es sogenannte Ausbildungsentschädigungen im Amateurfußball. So muss ein aufnehmender Verein dem abgebenden Verein in der Transferperiode I beispielsweise 250 Euro für einen Spieler der untersten Kategorie bezahlen, sofern sich nicht auf andere Rahmenbedingungen verständigt wird. Je höher ein Verein spielt, desto höher fällt auch die Ausbildungsentschädigung aus. Durch den Status als Vertragsspieler wird diese Ausbildungsentschädigung nicht fällig, allerdings sind Vertragsspieler nach Ablauf ihres Vertrags ebenfalls ablösefrei.

Deutlicher Kostenanstieg

Somit kostet ein Vertragsamateur ab der Saison 2024/25 mindestens 1.200 Euro jährlich, also mehr als vorher - ohne Berücksichtigung auf gestiegene Sozialabgaben. Im Westdeutschen Fußballverband werden sich die Vereine demnächst garantiert zweimal überlegen, ob sie einen Spieler zum Vertragsspieler machen, denn mit Blick auf die Ausbildungsentschädigungen in Nordrhein-Westfalen zahlen die aufnehmenden Klubs unterhalb der Landes- beziehungsweise Westfalenliga in jedem Fall drauf. So dürften Vertragsspieler zumindest in der Kreisliga seltener werden.

Senioren: unterschiedliche Ligen-Stufen im WDFV

  • 5.000 Euro: 3. Liga
  • 3.750 Euro: Regionalliga West (4. Liga)
  • 2.500 Euro: Oberliga / Mittelrheinliga (5. Liga)
  • 1.500 Euro: 6. Liga (Landesliga, Westfalen: Westfalenliga)
  • 750 Euro: 7. Liga (Bezirksliga, Westfalen: Landesliga)
  • 500 Euro: 8. Liga (Kreisliga A, Westfalen: Bezirksliga)
  • 250 Euro: 9. Liga abwärts (Kreisliga B abwärts, Westfalen: Kreisliga A abwärts)

Frauen: angepasste Ablöse-Forderungen

  • 2.500 Euro: Bundesliga
  • 1.000 Euro: 2. Bundesliga
  • 500 Euro: Regionalliga West
  • 250 Euro: Ab der Verbandsliga abwärts

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Aufrufe: 012.1.2024, 15:45 Uhr
André NückelAutor