2024-07-25T15:23:38.261Z

Allgemeines
Hier bekommt ein Spieler in Mönchengladbach und Viersen die rote Karte gezeigt.
Hier bekommt ein Spieler in Mönchengladbach und Viersen die rote Karte gezeigt. – Foto: Theo Titz

Rote Karten im Amateurfußball: So lang können Sperren sein

Wie lange eine Sperre nach einer roten Karte im Amateurfußball ausfallen kann, erklärt FuPa Niederrhein in diesem Erklärtext für Nordrhein-Westfalen.

Für wie viele Spiele kann ein Spieler nach einer roten Karte im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) eigentlich gesperrt werden? Diese Frage beantwortet FuPa Niederrhein in diesem Erklärtext für den Amateurfußball in Nordrhein-Westfalen. Der WDFV bündelt die Fußballverbände Mittelrhein, Niederrhein sowie Westfalen und definiert in seiner Rechts- und Verfahrensordnung eine Sperre von bis zu acht Jahren.

FuPa Niederrhein hat die Rechts- und Verfahrensordnung (kurz: RuVO) in einem eigenen Artikel vorgestellt; vorzugsweise geht es hier um die Sperren und Strafen für Spielerinnen, Spieler (ab hier nur noch Spieler) und Vereine, die sich bei Fehlverhalten von Spielern und Zuschauern ebenfalls strafbar machen können. Doch da die spannenden Passagen recht lang sind, gibt es in diesem Artikel den klaren Schwerpunkt auf die reine Sperrzeit nach einem Platzverweis. Wer mehr zum Thema lesen möchte, kann das an dieser Stelle machen:

>>> Strafen und Sperren im WDFV: So sieht das Strafmaß aus

Nach Platzverweis sind Spieler automatisch gesperrt

In Nordrhein-Westfalen gilt, dass Spieler nach einem Platzverweis automatisch gesperrt sind (RuVO Paragraph 8). Bei einer gelb-roten Karte ist die Sperre bekanntlich auf ein Spiel begrenzt, bei einer normalen roten Karte wird die Sperre automatisch auf zwei Spiele angesetzt. Das Sportgericht und/oder die Staffelleitung können die Sperren aber auch auf ein Spiel reduzieren oder entsprechend höher ansetzen.

Rote Karte - Sperre von einem Spiel bis zu acht Jahren möglich

Der Paragraph 9 ist für die Kicker der wahrscheinlich interessanteste, weil die RuVO an dieser Stelle erklärt, welche Sperren bei Platzverweisen auf einen Übeltäter zukommen können. Wie erwähnt, gibt es nach einer roten Karte automatisch eine Sperre von zwei Spielen, die im besten Fall auf ein Spiel reduziert werden kann. Allerdings gibt es natürlich auch noch die andere Möglichkeit, dass Sperren drastisch angezogen werden können. Hierzu definiert der WDFV im Wortlaut:

"(1) Gegen Spieler sind bei sportlichen Vergehen vor, während oder nach dem Spiel folgende Strafen zu verhängen:

  1. wegen unsportlichen Verhaltens eine Sperre von mindestens 2 Spielen bis zu 12 Spielen; in minderschweren Fällen kann auf eine Sperre von einem Spiel erkannt werden,

  2. wegen grober Unsportlichkeit eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen,

  3. wegen rohen Spiels gegen den Gegner eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen; roh spielt, wer rücksichtslos im Kampf um den Ball den Gegner verletzt oder gefährdet,

  4. wegen Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder eines -assistenten eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen,

  5. weggefallen

  6. wegen schuldhaften Spielens ohne Spielberechtigung oder innerhalb einer Warte- oder Sperrfrist eine Sperre von 4 Spielen; beim Spielen innerhalb der Schutzfrist des § 11 Abs. 5 SpO/WDFV ist eine persönliche Bestrafung des Spielers unzulässig,

  7. wegen Nichtantretens zu einem Auswahlspiel oder -lehrgang eine Sperre von 4 Spielen,

  8. wegen tätlichen Angriffs gegen Spieler oder eine andere bei dem Spiel anwesende Person eine Sperre von mindestens 6 Spielen bis zu 72 Spielen; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem minder schweren Fall der Tätlichkeit kann durch das Rechtsorgan die Sperre bis auf die Hälfte vermindert werden; liegen beide Milderungsgründe vor, beträgt die Mindestsperre 2 Spiele,

  9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich."

Wichtiger Zusatz: Sperre auch ohne Tatsachenentscheidung

Ein Wichtiger Zusatz in der RuVO muss an dieser Stelle gesondert hervorgehoben werden: Die Instanzen können einen Spieler auch dann sperren, wenn der Schiedsrichter keinen Platzverweis ausgesprochen hat. "Eine Ahndung ist auch dann möglich, wenn der Schiedsrichter einen Fall krass sportwidrigen Verhaltens eines Spielers nicht wahrgenommen und damit keine Tatsachenentscheidung getroffen hat", heißt es hierzu. Das kann beispielsweise dann geschehen, wenn es Videoaufnahmen von Partien und entsprechenden Szenen gibt.

Längere Sperre und Ausfallzeit im Verein

Spieler, die in einer Saison mehrfach des Feldes verwiesen werden, erhalten mit jeder roten Karte für mindestens die Saison eine längere Sperre als der Rahmen, der für das Vergehen normalerweise vorgesehen ist. Außerdem sind Spieler für die Dauer einer Sperre für alle Mannschaften im Verein gesperrt. Wichtig ist hier noch zu erwähnen, dass für das Absitzen der Sperre die Spiele des Teams entscheidend sind, in der der Spieler die rote Karte gesehen hat. Bei einem Rückzug ist die nächsthöhere Mannschaft entscheidend.

In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Rechts- und Verfahrensordnung und Gegebenheiten des Westdeutschen Fußballverbandes (kurz WDFV). Für andere Regionen und Gebiete können andere Regelungen gelten. Für die Angeben übernehmen wir keine Gewähr.

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Weitere Erklärungen von FuPa in der Übersicht:

Aufrufe: 08.1.2024, 12:00 Uhr
André NückelAutor