Eigentlich lässt sich relativ einfach erklären, welche A-Jugendspieler im Seniorenfußball auflaufen dürfen. Infrage kommen nämlich immer nur die Spieler des älteren U19-Jahrgangs, weil diese Talente unmittelbar vor dem Sprung in die Senioren stehen und ihr letztes A-Jugendjahr absolvieren.
So funktioniert die Seniorenerklärung / Großjährigkeit / Seniorisierung
Zum 1. Juli eines Jahres können diese Spieler per Seniorenerklärung / Großjährigkeit für den Herrenfußball spielberechtigt gemacht werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Vereine einen entsprechenden Antrag beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) einreichen müssen.
Vorraussetzungen für Seniorenerklärung / Großjährigkeit / Seniorisierung
- Frühestmöglicher Antragszeitpunkt: zum 1. Juli
- Voraussetzungen: Spieler gehört zum Alt-Jahrgang der U19 und erfüllt eine der folgenden Kriterien: Nimmt am Pflichtspielbetrieb der Jugendmannschaft teil; ist zum Bearbeitungszeitpunkt zwölf Monate im Verein; hat insgesamt schon einmal mindestens 24 Monate für den Verein gespielt; oder hat seit mindestens 24 Monaten kein Pflicht- oder Freundschaftsspiel bestritten.
- Ausnahmeregelung laut WDFV: "Aus Gründen der besonderen Talentförderung kann eine Freigabe für die 1. Herrenmannschaft bzw. für die 2. Mannschaft, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört, auch für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die einer DFB- oder Verbandsauswahl angehören, oder die eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein, einen Verein der 3. Liga oder Amateurverein mit Leistungszentrum gemäß § 7 b) JO/DFB besitzen, erteilt werden."
- Spieler, die zum Bearbeitungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) einreichen.
- Der Antrag kostet 20 Euro.
- Bei erteilter Seniorenerklärung darf der Spieler ausschließlich für die 1. Mannschaft des Vereins spielen. Sperrfristen gibt es nicht, deshalb dürfen Spieler bedenkenlos parallel in der Jugend und bei den Senioren spielen.
- Im Frauenfußball gilt nicht etwa die A-Jugend als Maßstab, hier ist die Seniorenerklärung ab der B-Jugend möglich.
Wichtig ist bei Jugendspielgemeinschaften und Jugendfördervereinen, dass die Spieler ausschließlich für ihre Stammvereine spielberechtigt sind.
Regelung zum 1. April: Die Seniorenerklärung ist nicht mehr erforderlich
Zum 1. April entfällt die Pflicht der Seniorenerklärung. U19-Spieler des älteren Jahrgangs werden automatisch spielberechtigt für alle Seniorenteams eines Vereins. Auch hier ist zu beachten, dass es kein "Festspielen" gibt und dass Spieler von Jugendspielgemeinschaften oder Jugendfördervereinen ausschließlich für die Mannschaften ihres Stammvereins spielen dürfen.
Der WDFV, der Dachverband für den Mittelrhein, Niederrhein und auch für Westfalen, hat die entsprechenden Richtlinien zur Seniorenerklärung auf seiner Homepage erklärt. Dort heißt es im Wortlaut:
- "Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht der Voraussetzungen Nr. II bis IV (Antragstellung, Bearbeitungsgebühr, ärztliche Untersuchung) ab dem 1. April des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt.
- Die Junioren/Juniorinnen verlieren durch die Freigabe für die 1. Seniorenmannschaft nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft und können sich auch nicht im Seniorenbereich für den Jugendbereich „Festspielen“.
- Die erteilte Freigabe wird auch unter Pass-Online unter „vorzeitiges Pflichtspielrecht“ angezeigt."
Die älteren A-Jugend-Jahrgänge in den kommenden Jahren
2024/2025: 2006
2025/2026: 2007
2026/2027: 2008
2027/2028: 2009
2028/2029: 2010
2029/2030: 2011
In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Spielordnung und Gegebenheiten des Westdeutschen Fußballverbandes (kurz WDFV). Für andere Regionen und Gebiete können andere Regelungen gelten. Für die Angeben übernehmen wir keine Gewähr. Rückfragen sind an fupa@rp-digital.de möglich.