Das Thema Platzverweise und Sperren ist umfangreich, deshalb hat FuPa Niederrhein alle Einzelheiten in Erklärtexten für den Westdeutschen Fußballverband (WDFV) aufgedröselt (siehe Textende). Doch auch in den Fußballverbänden Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen gibt es die Sperre nach der 5. gelben Karte im Amateurfußball. Die drei Verbände unter dem Dach des WDFV handhaben die Regel-Auslegung aber unterschiedlich. FuPa klärt auf.
Im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) gibt aus Amateurfußball-Sicht die wohl gnädigste Auslegung. "In allen Herrenligen auf Verbandsebene wird die automatische Sperre nach der fünften gelben Karte angewandt", teilt der FVM in seinen Durchführungsbestimmungen mit. Die Kreisligen sind von dieser Sperre ausgenommen, wohl aber könnten die Kreise selbst die Sperre anwenden.
Zitiert aus den Durchführungsbestimmungen des FVM: "Ein Spieler, den der Schiedsrichter in fünf Punktspielen einer Staffel seiner Spielklasse durch Zeigen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das nächstfolgende Punktespiel in dieser Staffel seiner Spielklasse automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist er auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins in einer oberen oder unteren Spielklasse gesperrt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Sonstige Sperrstrafen hemmen eine Sperre gemäß Satz 1 mit der Folge, dass die Sperre gemäß Satz 1 im Anschluss an die Sperre verbüßt wird.
Die nächste ab dem Folgespiel nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen bis dahin verhängten Verwarnungen bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung."
Die konsequenteste Auslegung hat der Fußballverband Niederrhein (FVN), denn hier gibt es die Sperre nach der 5. gelben Karte für alle Klassen, sprich: Wer zum fünften Mal den gelben Karton sieht, muss zwischen der Oberliga Niederrhein und der Kreisliga C im nächsten Spiel aussitzen. Darüber hinaus gilt die Sperre nicht nur für die Meisterschaft, sondern auch für mögliche Entscheidungsspiele.
Zitiert aus den Durchführungsbestimmungen des FVN: "Für die automatische Sperre nach Zeigen der jeweils fünften Gelben Karte wird nach § 8 (1) der RuVO für alle FVN-Spielklassen von der Oberliga bis zur Kreisliga C folgendes festgelegt: Ein/e Spieler/in einer Mannschaft einer jeweiligen Spielklasse, den der Schiedsrichter in fünf Meisterschaftsspielen (keine Pokalspiele) durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist für das nächstfolgende Meisterschafts- oder Entscheidungsspiel automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist er/sie auch für alle anderen Meisterschaftsspiele des Vereins gesperrt. Alle offenen Sperren werden in die neue Spielzeit übernommen. Bei einem Vereinswechsel wird die Sperre auf die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins übertragen (§ 9 (3) RuVO). Kehrt ein Spieler nach einem Vereinswechsel während einer Frist von drei Monaten nach der Abmeldung oder während des Laufes seiner Wartefrist zu seinem alten Verein zurück, werden die gelben Karten wieder übernommen. Die nächste ab dem Vergehen nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen bis dahin verhängten Verwarnungen bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung."
Zwischen dem Niederrhein und Westfalen gibt es nur einen Unterschied. Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) sind ebenfalls alle Spielerinnen und Spieler nach ihrer 5. gelben Karte für das darauffolgende Spiel zwischen der Oberliga Westfalen, Westfalenliga und Kreisliga C oder D gesperrt, allerdings sind Entscheidungsspiele ausgenommen.
Zitiert aus den Durchführungsbestimmungen des FLVW: "In allen Senioren-Ligen wird die automatische Sperre nach der fünften gelben Karte angewendet. In Ergänzung zu den Bestimmungen des § 8 (1) RuVO/WDFV wird die nachfolgende Regelung festgelegt. Ein Spieler, den der Schiedsrichter in fünf Punktespielen einer Staffel seiner Spielklasse durch Vorweisen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das nächstfolgende Punktespiel in dieser Staffel seiner Spielklasse automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist er auch für das jeweils nächstfolgende Punktespiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins in einer oberen oder unteren Spielklasse gesperrt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Sonstige Sperrstrafen hemmen eine Sperre gemäß dieser Ziffer mit der Folge, dass die Sperre gemäß dieser Ziffer im Anschluss an die Sperre verbüßt wird. Die nächste ab dem Folgespiel nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen, bis dahin verhängten Verwarnungen, bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung."
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In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Rechts- und Verfahrensordnung und Gegebenheiten des Westdeutschen Fußballverbandes (kurz WDFV). Für andere Regionen und Gebiete können andere Regelungen gelten. Für die Angeben übernehmen wir keine Gewähr.