2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Die Sperrfrist gilt ab 2023/24 über den 1. Mai hinaus.
Die Sperrfrist gilt ab 2023/24 über den 1. Mai hinaus. – Foto: Meiki Graff

WDFV passt Regelwerk an: Wichtige Änderung greift zum 1. Mai

Der Westdeutsche Fußballverband passt zur Saison 2023/2024 sein Regelwerk bezüglich der Spielregeln zum 1. Mai an.

Im Westdeutschen Fußballverband gibt es zur Saison 2023/2024 eine wichtige Anpassung im Regelwerk, obgleich das erstmalige Eintreten der Neuerung noch bis zum Mai 2024 dauern wird. Hierbei geht es um die Fünf-Tage-Regel und die Besonderheiten zum 1. Mai.

Hinweis: Der Text erschien erstmals im Juni 2023.

Das Regelwerk des WDFV bietet zum 1. Mai einer jeden Amateurfußball-Saison eine Anomalie. Damit mögliche Auf- und Abstiegsentscheidungen nicht beeinflusst werden, gilt für die letzten Wochen eine spezielle Anpassung. Spieler, die im letzten Pflichtspiel vor dem 1. Mai in einer höheren Mannschaft eingesetzt worden sind, werden zum Spieler der höheren Mannschaft und dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in der tieferen Mannschaft eingesetzt werden. Somit ist es nicht mehr möglich, dass ein Verein seine zweite Mannschaft mit vier Spielern verstärkt, um beispielsweise noch den Klassenerhalt zu schaffen.

Andersherum gilt aber auch: Wenn ein Leistungsträger der zweiten Mannschaften beispielsweise am 27. April in der Erstvertretung aushelfen muss, wird er zum Spieler der Ersten. Wenn die zweite Mannschaft dann erst wieder am 1. Mai spielt, ist er "oben" festgespielt und darf in seiner ursprünglichen Mannschaft bis zum Saisonende nicht mehr auflaufen.

NEU: Schutzfrist gilt auch im Mai

Außerdem ist es so, dass Spieler einer tieferen Mannschaft nach dem 1. Mai auch weiterhin in einer höheren Mannschaft aushelfen dürfen. Und genau hier gibt es die Anpassung zur neuen Saison 2023/24 im WDFV: Bis zuletzt wurde die Schutzfrist beziehungsweise die Fünf-Tage-Regel ab Mai außer Kraft gesetzt. Das bedeutete, dass beispielsweise ab dem 1. Mai acht Spieler aus der Zweiten in der Ersten mitspielen durften und im Anschluss direkt hätten für die Zweite auflaufen dürfen, ohne irgendeine Art von sportrechtlicher Pause beachten zu müssen.

Durch die Anpassung des Westdeutschen Fußballverbands gilt die Schutzfrist beziehungsweise die Fünf-Tage-Regel auch über den 1. Mai hinaus. Das bedeutet: Helfen vier Reserve-Spieler (zwei davon U23) beispielsweise freitags, am 3. Mai 2024, in der Ersten aus, dürfen diese vier Spieler erst nach Ablauf von fünf Tagen wieder in der Zweiten auflaufen. Das wäre in diesem Beispiel erst am Donnerstag (9. Mai) wieder möglich.

Festspielen in höherer Mannschaft = wieder frei

Sonntag = Samstag
Montag = Sonntag
Dienstag = Montag
Mittwoch = Dienstag
Donnerstag = Mittwoch
Freitag = Donnerstag
Samstag = Freitag

>>> Alle Informationen zur Fünf-Tage-Regel gibt es hier

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Aufrufe: 025.3.2024, 12:33 Uhr
André NückelAutor