2024-05-24T11:28:31.627Z

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Moise Gae hofft, bald wieder Fußball spielen zu können.
Moise Gae hofft, bald wieder Fußball spielen zu können. – Foto: privat

Sportgericht: Vertrag von Moise Gae mit MSV Düsseldorf unwirksam

Oberliga Niederrhein: Der Düsseldorfer Klub kündigt jedoch an, in Revision zu gehen. Update mit Stellungnahme von Viktoria Arnoldsweiler.

Der Fall des französischen Fußballers Moise Gae, mit dem wir uns bei FuPa bereits mehrfach beschäftigt hatten, ist in der vorigen Woche in seine nächste Runde gegangen, diesmal auch erstmals vor einem Sportgericht. Es ging darum, dass der 19-Jährige beim MSV Düsseldorf zur Probe trainiert hatte, später dann bei Viktoria Arnoldsweiler in Düren landete, und sich bei der versuchten Passerteilung dann herausstellte, dass es bereits einen Vertrag mit dem MSV Düsseldorf geben sollte, dessen Unterzeichnung der Spieler stets bestritt (wir berichteten mehrfach, siehe unterhalb).

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In der vergangenen Woche ging der Fall nun vor das Verbandsjugendsportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes, das eine lange Abendsitzung benötigte, um sich in den komplizierten Fall erst einmal hineinzuarbeiten. Das Ergebnis war am Ende dann aber eindeutig: Das Sportgericht erklärte den mit dem MSV Düsseldorf vermeintlich geschlossenen Vertrag für sportrechtlich unwirksam.

In der Begründung nannte das Sportgericht erhebliche Zweifel an der Anwesenheit des Unterschriftsleisters bei der vermeintlichen Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag trägt etwa das Datum des 26. Juli, von dem die Seite des Spielers aber belegen kann, dass sich dieser nicht in Düsseldorf aufgehalten hat. Dann legte der MSV Düsseldorf drei Eidesstattliche Versicherungen von Amtsinhabern vor, die bei der Vertragsunterzeichnung am 21. Juli dabei gewesen sein wollen. Es existiert aber von diesem Abend auch ein Schriftverkehr zwischen MSV-Trainer Mo El Mimouni und dem Spieler, in dem der Coach den Spieler darauf hinweist, dass er das Training versäumt habe.

So begründete dann das Sportgericht, dass es einerseits glaubhafte Aussagen gebe, dass Moise Gae an dem fraglichen Datum nicht vor Ort gewesen sei, andererseits die Aussagen der Zeugen des MSV Düsseldorf teils massiv voneinander abgewichen seien.

MSV Düsseldorf will Einspruch einlegen

Mit dem Urteil will der MSV Düsseldorf es nun nach eigener Aussage aber nicht bewenden lassen, gibt es doch vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung an eine zehntägige Einspruchsfrist. "Nachdem wir mit dem Verein Viktoria Arnoldsweiler zu keiner Einigung (Entschädigungszahlung an MSV) gekommen sind, hat das Gericht für den Spieler entschieden. Laut Herr Gae sind die Unterschriften auf dem Amateurvertrag und auf der Erklärung, dass er nie was bei uns unterschrieben hat, nicht von ihm. Wir werden Revision einlegen, weil wir unserer Sache sicher sind. Er hat bei uns unterschrieben. Die nächste Instanz ist Frankfurt", sagt der Vereinsvorsitzende Noureddin Mahnin. In der Tat ist das DFB-Sportgericht dann die nächste Instanz.

Aufrufe: 07.11.2022, 12:37 Uhr
Sascha KöppenAutor