2024-06-17T07:46:28.129Z

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Ein Urteil im Fall Moise Gae soll es nun zeitnah geben.
Ein Urteil im Fall Moise Gae soll es nun zeitnah geben. – Foto: Nicole Seidl / privat

Der Fall Moise Gae: Auf den MSV Düsseldorf kommt wohl eine Strafe zu

Oberliga Niederrhein: Der Vertrag des Spielers soll laut WDFV für unwirksam erklärt werden. Der Verband will eine Strafe von 300 Euro verhängen, aber es könnte am Ende noch teurer werden.

Anfang September hatten wir über die Transfer-Posse berichtet, die sich um den französischen Nachwuchs-Fußballer Moise Gae und die beiden Vereine MSV Düsseldorf und Viktoria Arnoldsweiler entwickelt hatte (wir berichteten hier). Der hochtalentierte 19-jährige Franzose aus der Kaderschmiede von PSG hatte bei den Düsseldorfern im Juli dieses Jahres ein dreiwöchiges Probetraining absolviert. Nach seiner Versicherung war es mit dem MSV aber nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen. Als in der Folge der Mittelrheinligist Viktoria Arnoldsweiler, der nunmehr neue Verein des Spielers, einen Pass und die Spielerlaubnis beantragen wollte, wurde dies von der Passstelle des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) mit der Begründung verweigert, der Spieler stehe bereits beim MSV Düsseldorf unter Vertrag.

Schließlich landete dieser Fall beim Sportgericht des WDFV. Die Führung des MSV Düsseldorf behauptete zwar, dass es mit Moise Gae einen Amateurvertrag gäbe, legte dieses angebliche Dokument aber weder dem Spieler noch seinem Anwalt nach dessen förmlichem Abmahnschreiben an den Oberligisten vor. Dies blieb augenscheinlich auch so, als das Sportgericht vom MSV diese Unterlagen unter Fristsetzung zur Einsicht anforderte. Vor seiner endgültigen Entscheidung hat der WDFV nun den Verfahrensbeteiligten seine beabsichtigte Entscheidung zukommen lassen, dem MSV Düsseldorf aber eine Frist von 48 Stunden eingeräumt, um zu dieser Entscheidung noch einmal Stellung zu nehmen.

Das Sportgericht hat vorgesehen, den vermeintlich am 26. Juli 2022 geschlossenen Vertrag mit dem MSV Düsseldorf für „sportrechtlich unwirksam“ zu erklären. Viktoria Arnoldsweiler hatte zahlreiche Zeugen benannt, die bekundeten, dass der Spieler an dem vorgeblichen Tag seiner angeblichen Vertragsunterzeichnung auf der MSV-Geschäftsstelle gar nicht in Düsseldorf gewesen sein könne. Stattdessen habe er in der fraglichen Zeit in Neuss beim A-Kreisligisten SV Uedesheim als Gast mittrainiert. Zudem soll gegen den MSV Düsseldorf laut WDFV wegen „unrichtiger Angaben“ im Rahmen des Spielberechtigungsantrages eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verhängt werden.

Vertrag nun plötzlich am 21. Juli?

Eine Reaktion des MSV Düsseldorf gibt es inzwischen auch. In einer Eidesstattlichen Versicherung vom 11. Oktober 2022 erklärt der Sportliche Leiter des MSV, Mounir Bouhou, dass Moise Gae den Vertrag bereits am 21. Juli 2022 - und nicht wie bisher behauptet am 26. Juli 2022 - unterzeichnet habe, also dem mutmaßlich letzten Trainingstag des Spielers in Düsseldorf. Diese Vertrags-Unterzeichnung habe „im Beisein mehrerer Zeugen“ stattgefunden. Allerdings werden diese Zeugen weder namentlich benannt noch eine Tages- oder Uhrzeit für die vorgebliche Vertragsunterzeichnung, die nun überraschend am 21. Juli 2022 erfolgt sein soll. Dagegen liegt offenkundig auch dem WDFV die Ablichtung eines Vertragsdokuments mit dem Unterzeichnungs-Datum vom 26. Juli 2022 vor. Auf dieser Grundlage will das Jugendsportgericht des WDFV den Vertrag nach seiner „beabsichtigten Entscheidung“ als „sportrechtlich unwirksam“ aufheben.

Es ist nicht davon auszugehen, dass das Sportgericht durch die neue Datum-Version in der Eidesstattlichen Versicherung des MSV-Sportchefs seine bisherige Einschätzung der Rechtslage nunmehr grundlegend ändern wird. Aber das endgültige Urteil bleibt natürlich abzuwarten. Sollte es bei dieser beabsichtigen Entscheidung des WDFV-Sportgerichts bleiben, ist die Situation des Spielers und sein künftiger Einsatz für den Mittelrheinligisten Arnoldsweiler wohl endgültig geklärt. Die Vertreter des Spielers Moise Gae wollen die Sache jedoch auch bei einer Spielerlaubnis nicht auf sich beruhen lassen. Gegen den MSV haben sie bereits eine zivilrechtliche Schadensersatzklage sowie eine Strafanzeige wegen eines hinreichenden Anfangsverdachts auf Betrug, Nötigung, Urkundenfälschung und der falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung angekündigt. Falls der MSV hierbei vor dem ordentlichen Gericht unterliegt, könnte es für den Oberligisten inklusive der anfallenden Prozess- und Anwaltskosten in der juristischen Verlängerung teuer werden.

Aufrufe: 012.10.2022, 12:45 Uhr
Sascha KöppenAutor