Vor jeder Saison gibt der Fußballverband Mittelrhein bekannt, wie der Auf- und Abstieg in der jeweiligen Spielzeit geregelt ist. Auf- und Abstiege in der 3. Liga oder der Regionalliga West können die Situation am Mittelrhein durchaus beeinflussen - entsprechend gibt es verschiedene Szenarien und Möglichkeiten, wie viele Teams auf- und absteigen. FuPa Mittelrhein gibt einen Überblick darüber, wie diese Szenarien von der Mittelrheinliga bis zur Bezirksliga aussehen können.
Die Regionalliga West beeinflusst die Absteigersituation am Mittelrhein ganz besonders, die vierte Spielklasse selbst wird von den Absteigern der 3. Liga beeinflusst.
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Eines steht fest: Nur eine Mannschaft aus der Mittelrheinliga wird in die Regionalliga West aufsteigen. Im Regelfall wird der Meister auch der Aufsteiger sein. Erfüllt der Meister die nötigen Bedingungen allerdings nicht oder verzichtet er auf sein Aufstiegsrecht, so ist zunächst der Zweitplatzierte berechtigt aufzusteigen. Nach dem gleichen Prinzip wäre danach der Dritte dran. Nimmt auch der Tabellendritte die Aufstiegsmöglichkeit nicht wahr, steigt keine Mannschaft auf.
Am anderen Ende der Tabelle ist das Ganze schon etwas komplizierter. Mindestens drei, maximal sechs Landesliga-Absteiger wird es am Ende der Saison geben. Der Worst Case mit sechs Absteigern könnte theoretisch nur eintreten, wenn es keinen Aufsteiger aus der Mittelrheinliga gäbe. Geht man davon aus, dass der quasi sichere Fall eintritt, dass einer der Top-3 sein Aufstiegsrecht wahrnimmt, ergeben sich folgende Szenarien:
Drei Absteiger gibt es, wenn...
Vier Absteiger gibt es, wenn...
Fünf Absteiger gibt es, wenn...
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Der Aufstieg aus der Landesliga hat deutlich mehr mögliche Szenarien, als der aus der Mittelrheinliga. Fest steht, dass mindestens die beiden Staffelsieger aufsteigen, in bestimmten Fällen können aber auch einer oder sogar beide Tabellenzweiten mit in die Mittelrheinliga gehen. Wie in der Mittelrheinliga geht das Aufstiegsrecht an die beiden nächstplatzierten Teams, wenn die eigentlich berechtigte Mannschaft den Aufstieg nicht wahrnehmen kann oder will.
Zwei Aufsteiger gibt es, wenn...
Drei Aufsteiger gibt es, wenn...
Der - gemäß der Quotientenregelung - bessere Tabellenzweite der beiden Landesliga-Staffeln steigt zusammen mit den beiden Meistern auf.
Vier Aufsteiger gibt es, wenn...
In dieser Saison steigen aus den beiden Staffeln insgesamt mindestens sechs Mannschaften aus der Landesliga ab, unter bestimmten Umständen kann sich die Zahl der Absteiger aber auf acht Mannschaften erhöhen.
Sechs Absteiger gibt es, wenn...
Sieben Absteiger gibt es, wenn...
In diesem Fall steigt der - gemäß der Quotientenregelung - schlechtere Tabellen-Viertletzte der beiden Staffeln in die Bezirksliga ab.
Acht Absteiger gibt es, wenn...
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Zum Ende der Saison werden mindestens die Meister der vier Staffeln in die Landesliga aufsteigen. Zusätzlich können unter bestimmten Umständen noch bis zu drei Tabellen-Zweite mit hoch gehen. Die Reihenfolge der besten Tabellenzweiten wird durch die Quotientenregelung definiert. Auch in der Bezirksliga gilt, dass die beiden nächstbesten Mannschaften der jeweiligen Staffel das Aufstiegsrecht übernehmen würden, sofern eine aufstiegsberechtigte Mannschaft diesen nicht wahrnehmen kann oder will.
Vier Aufsteiger gibt es, wenn...
Fünf Aufsteiger gibt es, wenn...
Sechs Aufsteiger gibt es, wenn...
Sieben Aufsteiger gibt es, wenn...
Hier ist die Sache im Grunde klar: Aus jeder der vier Staffeln werden drei Teams absteigen. Nur in einem Sonderfall steigt der - gemäß Quotientenregelung - schlechteste Tabellen-Viertletzte ebenfalls in die Kreisliga A ab.
Zwölf Absteiger gibt es, wenn...
13 Absteiger gibt es, wenn...