2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: Mathias Leschek

Abbruch im Amateurfußball: Einfache Mehrheit reicht

NFV-Direktor Baßler: Saisonabbruch in Satzung nicht explizit geregelt / Mehrstufige Abstimmung beim Verbandstag für niedersächsische Klubs wahrscheinlich

Der Amateurfußball in Niedersachsen ist in der Corona-Pandemie stecken geblieben. Ob die Saison 2019/20 abgebrochen wird und wie sie gewertet werden kann, will der Niedersächsische Fußballverband bald bei einem Außerordentlichen Verbandstag entscheiden. Aber wie läuft die Abstimmung dort und welche Mehrheiten müssen erreicht werden?

Eine Debatte darüber angefacht hatte der Weser-Kurier. Der hatte berichtet, dass es für einen Saisonabbruch zwingend einer Änderung der Satzung des NFV bedarf – und dafür sei eine Dreiviertelmehrheit auf dem Verbandstag nötig. Diese 75 Prozent der dort abgegebenen Stimmen müssten sich zudem auf ein einziges denkbares Abbruchszenario vereinigen, damit ein Saisonabbruch rechtskräftig beschlossen werden kann. Die Prüfung der Satzung und eine Nachfrage dieser Zeitung beim NFV ergab nun, dass zumindest letzteres wohl nicht der Fall ist.

„Unsere Satzung schreibt für einen Verbandstag Dreiviertel-Mehrheiten bei Abstimmungen zu folgenden Themen vor: Auflösung des Verbandes, Gebietsveränderungen und Satzungsänderungen“, erklärt NFV-Direktor Jan Baßler und ergänzt: „Der konkrete Fall Saisonabbruch passt erstmal zu keinem dieser drei genannten Punkte.“ Für Fälle abseits jener drei genannten regelt die Satzung, dass eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen aller etwa 300 Delegierter (etwa 200 aus den Kreisen, 12 aus den Bezirken, 13 aus dem NFV-Präsidium sowie 68 aus den Vereinen, die Teams in oder oberhalb der Oberliga stellen) ausreicht. „Uns ist aber auch bewusst, dass ein im Raum stehender Saisonabbruch keine alltägliche Entscheidung wäre und eine gewisse Tragweite hätte“, sagt Baßler mit Verweis auf die derzeit laufenden umfangreichen Diskussionen und Rechtsprüfungen beim Verband.

Ein tragfähiger Ausweg als Kompromiss, der der aktuellen Regelungslücke in der NFV-Satzung gerecht wird, könnte folgendermaßen aussehen: Auf dem Außerordentlichen Verbandstag wird zuerst über einen allgemein gehaltenen Antrag abgestimmt. Dieser soll die Frage stellen, ob der laufende Verbandstag zur Saison 2019/20 eine (wie auch immer geartete) Entscheidung herbeiführen soll – und müsste mit einer Dreiviertelmehrheit von den Delegierten abgesegnet werden. Danach würde über zwei oder mehrere Szenarien abgestimmt, wie genau nun mit der laufenden Saison verfahren werden soll – nach dem Kriterium der einfachen Mehrheit, sodass das Szenario mit den meisten abgegebenen Stimmen den Zuschlag erhält.

Bezüglich eines Abbruchs sind bekanntlich verschiedene Szenarien in der Diskussion: Die Annullierung der Spielzeit sowie verschiedene Wertungsszenarien (nur Hinrunde, aktueller Stand, nach Quotientenregel) gegebenenfalls unter Verzicht auf Absteiger. Aktuell ist der NFV-Vorstand damit beschäftigt, alle denkbaren Szenarien zu bündeln, um am Ende eine überschaubare Zahl an Szenarien in der Abstimmung vorzulegen. Weil jeder Verein und Kreis zum Verbandstag aber selbst Anträge einbringen kann, dürfte sicher sein, dass auch die Saisonverlängerung in den Herbst wieder mit auf die Agenda kommt – auch wenn diese bei der Abfrage eines Meinungsbildes unter teilnehmenden Klubs vor 14 Tagen mehrheitlich recht klar abgelehnt wurde.

Aufrufe: 06.5.2020, 18:00 Uhr
Benjamin Kraus / Neue Osnabrücker Zeitung Autor