2024-04-25T14:35:39.956Z

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Soll es in Zukunft nicht mehr geben: Mitgliederversammlungen mit nur wenig Anwesenden.
Soll es in Zukunft nicht mehr geben: Mitgliederversammlungen mit nur wenig Anwesenden. – Foto: Ulrich Wagner via www.imago-images.de

Bundesrat beschließt Rahmen für virtuelle Mitgliederversammlungen - auch Online-Wahlen möglich

Gesetzesänderung nach Corona-Pandemie

Bisher mussten Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung anwesend sein, um an deren Wahlen teilzunehmen. Das hat sich geändert.

München / Berlin – Oft wird sie unterschätzt, dabei ist sie das wichtigste Organ, um demokratische Entscheidungen im Verein zu treffen: die Mitgliederversammlung. Wahl des Vorstands, Satzungsänderungen, Beschluss über Beitragshöhen und vieles mehr werden bei einer Mitgliederversammlung beschlossen.

Dabei ist es die Pflicht von Vereinen, diese in festgelegten Intervallen der Vereinssatzung durchzuführen und alle Mitglieder rechtzeitig über Ort und Termin zu informieren. Denn alle nach der Vereinssatzung stimmberechtigten und anwesenden Mitglieder können bei einer Mitgliederversammlung mit ihrer Stimme über die Zukunft ihres Vereins entscheiden.

Mitgliederversammlung erstmals während Corona online

Das Problem dabei: Oftmals ist es nur einem kleinen Teil der Vereinsmitglieder möglich, bei der Mitgliederversammlung anwesend zu sein. Durch einen Beschluss des Bundestages soll sich das jetzt verbessern.

In Zukunft sollen Mitgliederversammlungen auch mit digitaler Beteiligung der Mitglieder oder nach einfachem Beschluss der Mitgliederversammlung gänzlich virtuell abgehalten werden können. Digitale Mitgliederversammlungen gab es erstmals während der Corona-Pandemie. Diese Sonderregelung wurde am Donnerstag (10. Februar) mit einer feingliedrigeren Regelung dauerhaft in das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 32 BGB) übernommen.

Auch Online-Vereinswahlen in Zukunft möglich

„Es bedeutet eine enorme Erleichterung für die Vereine, die Mitgliederversammlung als wichtigstes Vereinsorgan künftig in verschiedenen Formen abhalten zu können. Ein möglichst einfacher Zugang zu Mitgliederversammlungen ermöglicht mehr Mitgliedern, sich trotz weiterer Entfernungen und bei knapper Freizeit aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen“, sagt der sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Philipp Hartewig.

Von der Gesetzesänderung sind auch Online-Vereinswahlen betroffen. Diese können demnach in Zukunft virtuell abgehalten werden. Dies dürfte nicht für kleinere, sondern auch große Vereine interessant sein, da zu erwarten ist, dass in Zukunft deutlich mehr Vereinsmitglieder bei Wahlen teilnehmen können, sofern diese eine Online-Mitgliederversammlung anbieten. (kk)

Aufrufe: 010.2.2023, 14:17 Uhr
Korbinian KothnyAutor