2024-05-16T10:25:37.604Z

Allgemeines
Angriffe gegen Schiedsrichter werden künftig noch deutlich härter sanktioniert.
Angriffe gegen Schiedsrichter werden künftig noch deutlich härter sanktioniert. – Foto: Marcel Eichholz

Ausschluss: Verband zieht Strafen nach Ausschreitungen deutlich an

Strafen nach Ausschreitungen oder tätlichen Angriffen gegen Schiedsrichter werden vom Westdeutschen Fußball-Verband nun deutlich härter sanktioniert.

Kurz bevor flächendeckend der Spielbetrieb in die neue Saison startet hat der Westdeutsche Fußball-Verband eine Regel verschärft. Greifen Spieler, Vereinsverantwortliche oder Zuschauer einen Schiedsrichter oder Assistenten an, ist mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen. Dies kann soweit gehen, dass sogar ein Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft bis zum Saisonende ausgesprochen werden kann.

Der Artikel ist zuerst am 11. August 2023 bei FuPa Niederrhein veröffentlicht worden.

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Auf Initiative des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) ist es kurz vor dem Saisonbeginn noch einmal zu einer Regelanpassung gekommen, die für das gesamte Gebiet des Westdeutschen Fußball-Verbandes gilt. Demnach also auch für den Fußball-Verband Niederrhein und den Fußball-Verband Mittelrhein. Die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung gelten ab sofort.

Mit dieser Änderung ist es den Sportgerichten nun möglich, Vergehen deutlich härter zu sanktionieren. Im Fokus sind hier besonders Gewalttaten gegen Schiedsrichter und deren Assistenten. "Gewalttaten sind in unserem Sport nicht tolerierbar", betont Andree Kruphölter, Vize-Präsident des FLVW in der offiziellen Mitteilung. "Wir als Verband haben den Änderungsvorschlag Anfang des Jahres vorgebracht, nicht um Einzelfälle zu betrachten, sondern um einer Entwicklung entgegenzuwirken, die sich im Lagebild des Amateurfußballs ganz konkret durch Zahlen belegen lässt", führt er weiter aus. Demnach sei die Anzahl der Spielabbrüche signifikant angestiegen.

Diese Änderungen gibt es

Die getroffenen Änderungen an Paragraph 9 der RuVO im Wortlaut:

  • Wegen unsportlichen Verhaltens kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
  • Bei mangelndem Schutz der Schiedsrichter*in, der Assitent*innen und des Gegners wird eine Strafe von bis zu 7.500 Euro fällig. Dies gilt ebenfalls schon im ersten Fall eines Spielabbruchs wegen physischer Gewalt. Dazu kommt ein Abzug von einem bis zu sechs Punkten, wenn ein*e Schiedsrichter*in oder ein*e Assistent*in von mindestens zwei Spieler*innen bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wurde. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Ende der Saison.
  • Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler*innen, Offiziellen, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
  • In Fällen von Bestechung ist auch der Versuch strafbar.

"Die neue Vorschrift der RuVO nimmt gezielt die Vereine und die Mannschaften in die Verantwortung. Der Kampf gegen Gewalt auf den Fußballplätzen ist die Aufgabe sämtlicher Beteiligter. Vereine und deren Mannschaften werden mit der Vorschrift verstärkt in die Pflicht genommen, Gewaltvorfälle auf den Fußballplätzen zu minimieren", erklärt Kruphölter abschließend.

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Aufrufe: 04.3.2024, 12:45 Uhr
Marcel EichholzAutor