Auf Nachfrage FuPa Ostwestfalens bestätigte Patrick Hartmann, Vorsitzender des Kreis-Fußball-Ausschusses, dass es einen Anfangsverdacht gegen den SCP gibt, dem die Funktionäre nachgehen müssen. Rudzki habe nach der Vorrunde einen Sonderbericht angefertigt. In dem heißt es, dass ein Mann mit hellem Mantel und Kind auf dem Arm ihm beim Verlassen der Halle beleidigt haben soll. Dieser Mann soll laut Rudzkis Angabe ein Fan des SC Peckeloh sein. Ob dieser Zuschauer sich wirklich als ein Anhänger des diesjährigen Masterssiegers entpuppt, muss das Sportgericht nun klären. Dieses erwartet in den nächsten Tagen die Stellungnahmen des Unparteiischen und des beschuldigten Vereins. Daraufhin entscheidet sich, ob es zu einer schriftlichen oder mündlichen Verhandlung kommt, wie Hartmann sagte.
Sollte sich der Verdacht erhärten und es zu einer Verurteilung kommen, hätte dies wohl erhebliche Konsequenzen. In einem Verfahren im Sommer war der Club wegen ähnlicher Vorkommnisse schon mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro belegt worden. 500 Euro davon setzte die Spruchkammer damals zur Bewährung aus. Dieser Betrag würde jetzt ebenso fällig wie eine erneute Geldbuße. Das Urteil aus dem Sommer ermöglichte zudem den Ausschluss des Vereins vom 21. Haller-Kreisblatt-Cup Ende Dezember. Wegen eines Formfehlers ruderte der Fußballkreis seinerzeit aber zurück. Hartmann betonte, dass im Falle einer Verurteilung ein erneuter, diesmal wohl wirksamer, Ausschluss für das Turnier 2020 nicht ausgeschlossen ist.
Derzeit arbeitet der Fußballkreis an den Durchführungsbestimmungen für das Einladungsturnier zwischen den Jahren. Anders als zuletzt würden die Funktionäre den Verein frühzeitig darauf hinweisen, dass eine Sperre droht.
In einem ersten Gespräch mit FuPa Ostwestfalen hatte Hartmann den Anhänger des SCP noch ein gutes Verhalten attestiert. Allerdings, so sagte er damals, kann er nur vom Finaltag und nicht von der Vorrunde sprechen. Peckelohs Fußball-Obmann Jan Fahrenwald wollte auf den Vorwurf nicht näher eingehen.