Auslöser war Spieler-Abmeldung durch TuS Beuerbach
Im Zuge des Beschlusses bei der Tagung des Verbandsausschusses in Grünberg, wo hessenweit das Spielgeschehen festgelegt wurde, hatten die Aarbergener ihren Antrag auf Berufung vor dem Verbandssportgericht zurückgezogen. Hintergrund: Im Fall um die Einsatzsperre des Aarbergener Spielers Leon Hofmann, die von einem Verantwortlichen des TuS Beuerbach kurz vor dem Aarbergener Relegations-Rückspiel gegen Geisenheim 08 (0:1) ausgelöst worden war, hatte das Kreissportgericht in erster Instanz den Einspruch der JSG gegen die Spielwertung abgelehnt.
Online-Verfahren in bisheriger Fassung abgeschaltet
Da aber eine etwaige Neuansetzung der Partie in zweiter Instanz aufgrund von Urlaub, Wechselperiode (endete am 30. Juni) und herannahender neuer Saison nicht durchführbar gewesen wäre, stimmten die Verbands-Verantwortlichem dem Antrag des Kreises auf Verbleib der benachteiligten JSG in der höheren Klasse zu. In diesem Zusammenhang: Das Abmeldeverfahren per Online wurde in der bisherigen Form – die ein Abmelden eines Spielers durch einen Zweitverein ermöglicht – abgeschaltet. Erst nach Überarbeitung wird es wieder zugänglich sein.