2024-04-25T14:35:39.956Z

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Die SG Wattenscheid 09 hat die drei Punkte am Grünen Tisch doch noch nicht gewonnen.
Die SG Wattenscheid 09 hat die drei Punkte am Grünen Tisch doch noch nicht gewonnen. – Foto: IMAGO / Michael Ketzer

Wattenscheid-Wertung nicht rechtskräftig geworden - es geht weiter!

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hatte das Spiel in der Regionalliga West SG Wattenscheid 09 – 1. FC Köln U23 vom 27. Spieltag mit drei Punkten und 2:0 Toren zu Gunsten der SG Wattenscheid 09 gewertet.

Die Partie hatte die U23 des 1. FC Köln mit 3:2 gewonnen, die SG Wattenscheid rügte aber an, dass sich laut Spielbericht zwischen der 80. und 89. Spielminute gleichzeitig vier Nicht-U23-Spieler des 1. FC Köln im Spiel befunden hatten, was nach § 12 Nr. 1. der Spielordnung des DFB unzulässig ist. Unter dem Vorsitz von Georg Schierholz (Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen) erkannte das Sportgericht am 04.04.2023 im schriftlichen Verfahren für Recht, dass die Partie für die SG Wattenscheid 09 als gewonnen gewertet wird.

Gegen diese Entscheidung hat ein im Abstiegskampf beteiligter Regionalliga-Verein fristgerecht Rechtsmittel eingelegt, so die Info der Pressestelle des WDFV gegenüber FuPa Westfalen. Um welchen Verein es sich handelt, wird nicht genannt.

Das Sportgericht hatte in der Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass auf Seiten des 1. FC Köln Nicht-U23 Spieler mitgewirkt haben, die zeitweise nicht einsatzberechtigt waren, was gleichbedeutend mit dem Fehlen der 'Spielberechtigung' ist (vgl. § 8(1), 3. Unterabsatz der Spielordnung des WDFV, in Kraft getreten am 01.07.2022). Somit war das Spiel gemäß § 43(1),(3) Satz 1 der Spielordnung des WDFV mit 3 Punkten und 2:0 Toren für die SG Wattenscheid 09 zu werten.

In vielen Medien, auch bei FuPa Westfalen, war zuvor die Vermutung geäußert worden, dass bei vorliegendem Sachverhalt die Wertung nur zu Ungunsten des 1. FC Köln vorgenommen wird. Für den Gegner bleibt die sportliche Wertung bestehen. Die SG Wattenscheid 09 würde also weiterhin mit 2:3 als Verlierer dastehen.

Genau diese Entscheidung wird sich der Verein erhoffen, der Rechtsmittel gegen die vom Sportgericht vorgenommene Entscheidung eingelegt hat. Lt. Pressestelle des WDFV wird das Sportgericht nun die eingelegten Rechtsmittel prüfen. Sollte alles seine Ordnung haben, wovon auszugehen ist, wird sich die nächste Instanz, das Verbandsgericht, der Sache annehmen.

Es dürfte weiterhin Eile in der Sache geboten sein, da nur noch fünf Spieltage in der Regionalliga West auszutragen sind. Wattenscheids Sportvorstand Christian Pozo y Tamayo ist optimistisch: "Wir bleiben weiterhin zuversichtlich und ich gehe davon aus, dass das Sportgericht auch in der nächsten Instanz im Sinne eines sportlich fairen Wettbewerbs entscheiden wird."

Aufrufe: 012.4.2023, 14:00 Uhr
sbAutor