2024-07-25T15:23:38.261Z

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Ab 2. Februar werden für Vertragsamateure bundesweit 350 Euro Grundgehalt fällig.
Ab 2. Februar werden für Vertragsamateure bundesweit 350 Euro Grundgehalt fällig. – Foto: Mario Luge

Vertragsamateure werden teurer

Impuls kam aus dem Kreis Bad Kreuznach: Fußballvereine müssen für Vertragsspieler jährlich etwa 1500 Euro mehr einplanen

Edenkoben. Eine für viele Fußballclubs tiefgreifende Änderung wird aktuell bei den Rundenbesprechungen im Südwestdeutschen Fußballverband thematisiert. Bundesweit wird nämlich die Mindestvergütung für Vertragsspieler von derzeit monatlich 250 auf 350 Euro erhöht. Die Neuerung gilt nun ab dem 2. Februar dieses Jahres, allerdings erst für Verträge ab der Saison 2024/2025, wobei länger laufenden Verträgen ein Bestandsschutz eingeräumt wurde.

Aufgrund dieser Neuregelung klingelt in diesen Tagen auf der SWFV-Geschäftsstelle in Edenkoben verstärkt das Telefon. „Viele Vereine schließen kurz vor dem Stichtag noch Verträge nach alter Regelung ab, das merken wir schon“, verrät der für den Spielbetrieb Verantwortliche im Verband, Franz-Josef Kolb. Der Anstoß des Antrages auf DFB-Ebene liegt schon länger zurück: Zugrunde liegt dem Ganzen nämlich ein Beschluss des Verbandstags im Südwestdeutschen Fußballverbandes, dem wiederum ein Vorstoß des FC Meisenheim auf dem Bad Kreuznacher Kreistag 2022 vorausgegangen war.

Warum der Verband die Erhöhung der Mindestvergütung beschlossen hat, was eigentlich ein Vertragsamateur ist und wie höherklassigere Vereine der Regionen Rheinhessen und Nahe damit umgehen, hat die Allgemeine Zeitung (plus-Artikel) für euch recherchiert.

Ein Hintergrund ist, dass über Vertragsamateurverträge gerne die Ausbildungsentschädigungen umgangen werden, die bei Vereinswechseln fällig werden.

Die Ausbildungsentschädigung im Amateurfußball ist bundesweit einheitlich geregelt, auch wenn die relativ hohen Vorgaben in der Praxis zumindest im SWFV meistens nicht bis an die Grenze ausgereizt werden. Sie liegt in der Transferperiode I schon in den unteren Klassen bei bis zu 250 Euro. Durch den Status als Vertragsspieler wird diese Ausbildungsentschädigung dann eben nicht fällig, allerdings sind Vertragsspieler nach Ablauf ihres Vertrags ebenfalls ablösefrei.

Die Höhe der Entschädigung beträgt in der 1., 2. Bundesliga und 3. Liga 5.000 Euro; Regionalliga 3.750 Euro; Oberliga 2.500 Euro; Verbandsliga 1.500 Euro; Landesliga 750 Euro; Bezirksliga 500 Euro; A-Klasse und den darunterliegenden Spielklassen 250 Euro.

Aufrufe: 029.1.2024, 14:51 Uhr
Mario LugeAutor