Die SG Mudersbach/Brachbach gewann mit 4:3 gegen den FC Freier Grund dank eines Treffers in der Nachspielzeit, bei dem Schiedsrichter Tuncay Akkanat "durch seine Ballberührung ein halber Scorerpunkt" anzurechnen war. Der FC legte Einspruch gegen die Spielwertung ein, da der Unparteiische gemäß des Regelwerks den Treffer vermeintlich nicht anerkennen hätte dürfen. Dieser Ansicht ist nun Bezirkssportrichter Georg Schebesta gefolgt, denn er beabsichtigt, ein Wiederholungsspiel festzusetzen.
"In der 90+4. Minute des Meisterschaftsspiels SG Mudersbach/Brachbach - FC Freier Grund erzielte die SG Mudersbach/Brachbach nach einem Freistoß das 4:3. Vorausgegangen war dem Tor eine Berührung des Balles durch den Schiedsrichter Akkanat, der den geschossenen Freistoß mit dem Bein berührte, wodurch der Ball die Richtung veränderte und ein Spieler der SG Mudersbach/Brachbach zum 4:3 einschieben konnte. Der Schiedsrichter erkannte das Tor an und pfiff das Spiel kurze Zeit später ab, so dass die SG Mudersbach/Brachbach das Spiel mit 4:3 gewann
Der FC Freier Grund legte noch am selben Tag schriftlich Einspruch gegen die Spielwertung ein mit der Begründung, dass die Entscheidung des Schiedsrichters, das Tor zu werten, gegen Regel 9 der Fußballregeln verstößt. Regel 9 besagt, dass der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieloffizieller den Ball berührt, aber auf den Spielfeld bleibt und bei einem Team einen aussichtsreichen Angriff auslöst. In diesen Fällen ist das Spiel mit Schiedrichterball fortzusetzen.
Diese Regel hat der Schiedsrichter nicht angewandt und dadurch gegen sie verstoßen. Das erzielte Tor war somit regelwidrig und das Spiel ist gem. § 43 Absatz 4 SpO / WDV zu wiederholen."
Urteil bald rechtskräftig
Die SG Mudersbach/Brachbach hat nun die Möglichkeit, nochmals Stellung zu nehmen, bevor das endgültige Urteil des Bezirkssportgerichts gefällt wird.
Auf Nachfrage erklärt Christian Scheurer, Sportlicher Leiter der SG, am Samstagabend, dass intern noch nicht entschieden ist, ob die Entscheidung akzeptiert wird.
Am Montagmorgen gab Scheurer gegenüber FuPa Westfalen an, dass das beabsichtigte Urteil akzeptiert wird.