2024-05-02T16:12:49.858Z

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Trainer Andreas Schwan und der SC Union Nettetal stellen vor der Verhandlung am Dienstag ihren Standpunkt dar.
Trainer Andreas Schwan und der SC Union Nettetal stellen vor der Verhandlung am Dienstag ihren Standpunkt dar. – Foto: Heiko van der Velden

Sportgericht: Das sagt Union Nettetal vor der Verhandlung

Oberliga Niederrhein: Bislang hatte sich Union Nettetal im Vorfeld der Verhandlung über die Spielwertung der Partie am 12. Mai gegen Hamborn 07 gar nicht öffentlich geäußert. Warum der Verein dies nun doch tut und wie er die Lage bewertet.

Am Montagmittag hatten wir ausführlich darüber berichtet, dass es am Dienstag in Duisburg zu einer Sportgerichtsverhandlung kommen wird, in der über die Wertung des Oberligaspiels zwischen dem SC Union Nettetal und den Sportfreunden Hamborn 07 vom 12. Mai entscheiden wird (wir berichteten hier). Auslöser für das Verfahren ist, dass der Schiedsrichter in der Nachspielzeit geäußert haben soll, einen Strafstoß zwar noch ausführen zu lassen, das jedoch, ohne einen Nachschuss zu gestatten. Das 2:1 fiel dann im Nachschuss, wurde aber anerkannt. Die drei Punkte gingen an die Nettetaler.

Bislang war eigentlich von beiden am Spiel beteiligten Parteien recht wenig zu hören, vielmehr dafür von Hombergs Trainer Stefan Janßen, der durchaus den Reviersport dazu verwendet hat, um seine Meinung zu den Vorgängen kundzutun. Dort heißt es etwa, Nettetals Trainer Andreas Schwan und der Verein hätten eine Strategie aufgebaut, "die auf Lügen beruht". Das war dann offenbar etwas zu viel für die Nettetaler, die das so nun im Vorfeld der Verhandlung nicht im Raum stehen lassen wollen.

"Wenn man uns konkret vorwirft, dass wir lügen, ist ein gewisses Maß überschritten. Auch der Verein steht da zu 100 Prozent hinter mir und ist der Meinung, dass wir uns das nicht gefallen lassen dürfen", betont Andreas Schwan nun gegenüber FuPa. "Wir vertreten ganz klar die Auffassung, dass es sich bei dem, was Schiedsrichter Cedric Pelka da gemacht hat, nicht um einen Regelverstoß, sondern um eine Tatsachenentscheidung handelt. Anders als Stefan Janßen war ich ja im Übrigen beim Spiel auf dem Platz", betont Schwan.

Unserer Redaktion liegen inzwischen verschiedene Dokumente vor, die den Standpunkt der Nettetaler untermauern. Zum einen handelt es sich dabei um ein Video, welches zeigt, dass Spieler beider Mannschaften bei der Ausführung des Strafstoßes in den Strafraum laufen. Die Frage drängt sich auf: Warum sollten sie dies tun, wenn der Schiedsrichter doch vorher beiden Lagern unmissverständlich klargemacht hat, dass es keinen Nachschuss geben wird?

Treffer innerhalb der Nachspielzeit

In der Stellungnahme, die der Verein der Verbandsspruchkammer zugestellt hat, ist zudem zu lesen, dass sich sowohl die Ausführung des Handelfmeters als auch der nun diskutierte Nachschuss innerhalb der Nachspielzeit von vier Minuten befunden hätten, die der Schiedsrichter zuvor angezeigt hatte - was dieser selbst im Spielbericht auch gar nicht bestreitet. Zudem geben die Nettetaler an, zu keiner Zeit die besagte Information erhalten zu haben, dass es keinen Nachschuss geben würde, speziell tut dies auch Kapitän Pascal Schellhammer, der erster Adressat des Schiedsrichters mit dieser Ansage hätte sein müssen. Die Hamborner hingegen behaupten zur Erklärung ihres Einspruches, dass keiner ihrer Spieler dem Ball nachgesetzt habe. Nach der Argumentation der Nettetaler sei die Entscheidung des Unparteiischen eine Tatsachenentscheidung, die so nun unbedingt Bestand haben müsse. Denn auch die Möglichkeit, das Spiel sofort nach dem Elfmeter abzupfeifen, was ja der vermeintlichen Ankündigung entsprochen hätte, nutzte der Schiedsrichter nicht.

Rechtlich formuliert heißt das: Nach der Nettetaler Argumentation ist das Tor schon deshalb anzuerkennen, weil die Regel 14 der DFB-Regeln, die sich mit Strafstößen beschäftigt, nicht verletzt wurde.

Dem Antrag der Nettetaler, den Einspruch erst gar nicht zuzulassen und die Spielwertung unangetastet zu lassen, wurde nicht stattgegeben. So muss also der Fall am Dienstagabend vor dem Sportgericht verhandelt werden. Vielleicht klärt sich dann auch, warum der Schiedsrichter die folgenschwere Aussage überhaupt getätigt haben will. Wir halten Euch darüber natürlich auf dem Laufenden.

Aufrufe: 022.5.2023, 20:33 Uhr
Sascha KöppenAutor