Wie vor jeder Saison hat der Fußballverband Mittelrhein auch für die laufende Spielzeit festgelegt, welche Szenarien es im Auf- und Abstiegskampf geben könnte. So langsam geht die Saison 2023/24 in die heiße Phase und einzelne Tabellenplätze werden für die Teams am Mittelrhein immer relevanter. Deswegen gibt euch FuPa Mittelrhein hier einen Überblick über alle Regeln über Auf- und Abstieg von der Mittelrheinliga bis zu den Bezirksligen.
Die Regionalliga West als erste übergeordnete Liga kann die Abstiegssituation in der Mittelrheinliga ganz besonders beeinflussen. Die Regionalliga selbst ist von der 3. Liga abhängig - steigt ein NRW-Team aus der dritten Liga ab, gibt es vier statt drei Absteigern aus der Regionalliga West.
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Die Mittelrheinliga stellt einen Aufsteiger in die Regionalliga West. Das erste Zugriffsrecht auf den Platz in der vierten Liga hat der Meister. Sollte dieser nicht aufsteigen wollen oder die Zulassungskriterien nicht erfüllen, geht das Aufstiegsrecht zuerst an den Zweitplatzierten und dann an den Drittplatzieren. Sollte keine der drei ersten Mannschaften den Aufstieg wahrnehmen, verfällt der Aufstiegsplatz.
Mindestens drei und maximal fünf Mannschaften werden aus der Mittelrheinliga absteigen. Der Extremfall mit fünf Aufsteigern kann aber theoretisch nur eintreten, falls kein Mittelrheinligist in die Regionalliga West aufsteigt. Falls - wie zu erwarten - mindestens einer der Top-3 aufsteigen will, ergeben sich folgende Szenarien.
Drei Absteiger gibt es, wenn...
Vier Absteiger gibt es, wenn...
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Auch in der Landesliga dürfte man einen ganz genauen Blick auf den Abstiegskampf der Regionalliga West werfen. Vor allem die Zahl der Aufsteiger hängt sehr eng mit dem Abschneiden der Mittelrheinteams in der vierten Liga zusammen. Die beiden Staffelsieger müssen an diesen Rechenspielen nicht teilnehmen, die beiden Vize-Meister allerdings schon. Wie in der Mittelrheinliga geht das Aufstiegsrecht an die beiden nächstplatzierten Teams, wenn die eigentlich berechtigte Mannschaft den Aufstieg nicht wahrnehmen kann oder will.
Zwei Aufsteiger gibt es, wenn...
Drei Aufsteiger gibt es, wenn...
Der - gemäß der Quotientenregelung - bessere Tabellenzweite der beiden Landesliga-Staffeln steigt zusammen mit den beiden Meistern auf. Bei der Quotientenregelung werden die Punkte durch die Spiele geteilt.
Hier herrscht mehr Klarheit: Im Normalfall steigen sechs Mannschaften in die Bezirksliga ab, also die letzten drei Teams der beiden Staffeln. Nur in dem ganz speziellen Fall, dass fünf Teams aus der Mittelrheinliga absteigen, würde auch der schlechtere Viertletzte der beiden Staffeln absteigen. Fünf Mittelrheinliga-Absteiger gibt es nur, wenn kein Team aus der Mittelrheinliga in die Regionalliga West aufsteigt und zusätzlich mindestens drei Mittelrheinteams aus der Regionalliga absteigen.
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Auch in der Bezirksliga haben die Staffelsieger den Aufstieg in die Landesliga sicher. Im Maximalfall könnte sich die Zahl der Aufsteiger auf Sieben erhöhen. Die Reihenfolge der besten Tabellenzweiten wird durch die Quotientenregelung definiert. Auch in der Bezirksliga gilt, dass die beiden nächstbesten Mannschaften der jeweiligen Staffel das Aufstiegsrecht übernehmen würden, sofern eine aufstiegsberechtigte Mannschaft diesen nicht wahrnehmen kann oder will.
Vier Aufsteiger gibt es, wenn...
Fünf Aufsteiger gibt es, wenn...
Sechs Aufsteiger gibt es, wenn...
Sieben Aufsteiger gibt es, wenn...
In den unteren Tabellenregionen ist die Sache ganz klar. Es wird definitiv zwölf Absteiger in die Kreise geben. Das bedeutet, dass die letzten drei Mannschaften der vier Staffeln den Gang in die A-Liga antreten müssen.
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