2024-05-17T14:19:24.476Z

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Mal wieder endete ein Fußballspiel vor Gericht.
Mal wieder endete ein Fußballspiel vor Gericht. – Foto: Marcel Eichholz

Kurzer Prozess zu Körperverletzung auf Fußballplatz

Es gibt eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich - Widerspruch wird zurückgezogen.

Ein Prozess nach einer Körperverletzung mit insgesamt sieben Zeugen fiel am Dienstag deutlich kürzer aus als geplant. Angeklagt vor dem Amtsgericht Rheydt war ein 30-Jähriger Mönchengladbacher. Er soll bei einem Kreisligaspiel im Februar 2022 zwischen den Vereinen aus Neuwerk und Hockstein einen Spieler attackiert haben.

Den Ermittlungen zufolge soll es während des Spiels zu gegenseitigen Provokationen und Anfeindungen der Spieler und deren Angehörigen gekommen sein. Unter anderem soll der Bruder des Angeklagten als Spielbeteiligter von einem anderen Fußballer geschlagen worden sein. Daraufhin soll der 30-Jährige laut Anklage auf den zuschauenden Bruder des gegnerischen Spielers losgegangen sein und diesen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Während dieser zu Boden ging, soll er ihn zudem auch getreten haben. Der Geschädigte habe sich so an der Nase verletzt und vermutlich das Nasenbein gebrochen. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt. Nach der Anklageverlesung fragte der Richter, ob der Mann diesen nicht doch annehmen wolle. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück und muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen.

Aufrufe: 010.6.2023, 22:00 Uhr
RP / evaAutor