2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Jörg Struwe

Fehlende Schiedsrichter sorgen für Punktabzüge für Verdener Teams

Wettbewerbsverzerrung? Uphusen, Oyten, Hülsen starten mit Minuspunkten

Der NFV Kreis Verden zieht die Zügel an und bestraft mehrere Vereine mit Punktabzügen, weil sie nicht ausreichend Schiedsrichter stellen. In der Landesliga ist der TB Uphusen betroffen, in der Bezirksliga Lüneburg 3 sind es der TV Oyten und Hülsen.

Die Kreiszeitung berichtet, dass viele Verdener Teams mit Minuspunkten in die Saison starten. Landesligist Uphusen soll mit zwei Minuspunkten und die beiden Bezirksligisten Oyten und Hülsen mit drei Minuspunkten starten. Der NFV Kreis Verden setzt damit ein Zeichen und möchte die Vereine dazu motivieren, mehr Schiedsrichter zu stellen.

Auch auf Kreisebene wird es Punktabzüge geben. Der TSV Thedinghausen ist besonders hart getroffen, da die Mannschaft bereits vor dem ersten Spieltag mit einem großen Rückstand von acht Punkten startet.

Die Konkurrenten der Verdener Teams aus der Landesliga und Bezirksliga müssen bisher keine Strafe befürchten. Der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung wird dadurch in den Vereinen natürlich laut, denn nicht jeder Kreis zieht da mit. Dabei ist die Ausschreibung im Kreis Verden eindeutig:

Wenn Vereine mehr anerkannte Schiedsrichter als benötigt melden, bekommen sie für jeden überzähligen anerkannten Schiedsrichter 100 Euro gutgeschrieben.

Fehlende Schiedsrichter werden gemäß § 46 SpO Anhang 2 I (11) bestraft. Nach Ablauf des Spieljahres überprüft der Kreisspielausschuss in Abstimmung mit dem Kreisschiedsrichterausschuss die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls. Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls wird für jeden fehlenden Schiedsrichter eine Strafe gemäß § 11 i. v. m. mit Anhang 2 I. Ziffer 11 SpO seitens der zuständigen spielleitenden Stelle festgesetzt. Erfüllt ein Verein in dem darauffolgenden Spieljahr das Schiedsrichter-Soll erneut nicht, wird dem Verein für jeden fehlenden Schiedsrichter zusätzlich zur Geldstrafe ein Punkt abgezogen.

Der Punktabzug erfolgt bei der höchst spielenden Seniorenmannschaft (Frauen/Herren) des Vereins im Verbandsgebiet und gilt für die nachfolgende Saison. Spielen Frauen- und Herrenmannschaft in der gleichen Spielklasse, so erfolgt der Punktabzug bei der Herrenmannschaft.

Gründe für den Schiedsrichtermangel - FuPa-Studie

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Aufrufe: 07.7.2023, 14:45 Uhr
FuPa LüneburgAutor