2024-05-02T16:12:49.858Z

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Die SpVgg Hankofen-Hailing gehört kommende Saison erstmals der Regionalliga Bayern an
Die SpVgg Hankofen-Hailing gehört kommende Saison erstmals der Regionalliga Bayern an – Foto: Paul Hofer

Alle Klubs erhalten Regionalliga-Lizenz

BFV-Zulassungskommision erteilt den 31 Antragstellern die Lizenz für die Regionalliga Bayern

Die Zulassungskommission des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) für die Regionalliga Bayern hat zu Wochenbeginn die Bescheide zur Teilnahme an der Saison 2022/23 verschickt: Unter der grundsätzlichen Voraussetzung der sportlichen Qualifikation für die höchste Spielklasse im Freistaat hat das Gremium unter dem Vorsitz von BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher allen 31 Antragstellern aus der 3. Liga, der Regionalliga Bayern sowie den beiden Bayernligen Nord und Süd die Zulassung erteilt – teilweise mit Auflagen und/oder unter Bedingungen. Zwei Klubs hatten ihren Antrag noch während des laufenden Verfahrens zurückgezogen. Die neue Spielzeit in der Regionalliga Bayern startet am 14. Juli 2022 mit 20 Mannschaften

"Dass sich auch jetzt wieder über 30 Klubs dem Zulassungsverfahren unterziehen, unterstreicht einmal mehr die Attraktivität der Regionalliga Bayern. Auch in diesem Jahr wurden wieder nahezu durch die Bank akribisch ausgearbeitete Zulassungsunterlagen zur Prüfung eingereicht. Ein sportliches Qualitätsmerkmal ist die Tatsache, dass aus unserer Spitzenliga seit der Gründung im Jahr 2012 bereits insgesamt sieben Drittliga-Aufsteiger hervorgegangen sind“, sagt Jürgen Faltenbacher. Der für die Regionalliga Bayern zuständige Verbands-Spielleiter Josef Janker betont, "dass gerade die Klubs, die neu dabei sein wollen und demnach vor allem hinsichtlich der Voraussetzungen an ihren Spielstätten sicherheitsrelevante Veränderungen vornehmen müssen, alles in Bewegung setzen, um zugelassen zu werden und in der Regionalliga dabei sein zu können."

Wie der Bayerische Fußball-Verband in seiner heute Vormittag verschickten Pressemitteilung ausdrücklich betont, liegt die Kommunikationshoheit hinsichtlich der Details des Zulassungsverfahrens und den ergangenen Bescheiden bei den betreffenden Vereinen.

Aufrufe: 018.5.2022, 09:15 Uhr
PM BFV Autor