2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines
Das Coronavirus beeinflusst derzeit viele Fußballspiele.
Das Coronavirus beeinflusst derzeit viele Fußballspiele. – Foto: Grafik: Steinhaus

Corona-Frust nach Fastnachtsfeiern

Mannschaften in Personalnot: Viren bremsen derzeit auch Fußballer aus +++ Wann können Vereine ein Spiel absagen?

Rheinhessen. Corona und Grippe sind nach wie vor Thema bei den Amateurfußballern. Zwar hält sich die Zahl der Absagen aktuell in Grenzen, doch die eine oder andere Partie am Wochenende war im regionalen Bereich betroffen.

Etwa in der Bezirksliga Rheinhessen, wo der VfL Fontana Finthen gegen die Spvgg. Ingelheim aus eben diesem Grund – wie berichtet – nicht antreten konnte. Die Ingelheimer bekommen die Punkte nun kampflos, doch die Situation zeigt, dass ein gewisser Aufklärungsbedarf herrscht.

Bei Symptomen gilt: Besser kein Sport

Auch wenn es nicht immer gleich zum schlimmsten Fall, einer Spielabsage, kommen muss – viele Vereine verzeichnen immer noch mehr oder weniger Corona-bedingte Ausfälle. Ein Beispiel war die Landesliga-Begegnung zwischen Eintracht Kreuznach und dem SV Rodenbach am Samstag. „Am Freitag haben sich drei meiner Spieler mit Corona abgemeldet“, klagt etwa SGE-Trainer Thorsten Effgen. Das Trio fehlte Tags darauf zum Meisterschaftsduell. Gegner SV Rodenbach war es nicht viel besser ergangen: Gleich acht Akteure mussten passen, ein Teil wegen Corona. Als Folge mussten beide Teams ausgerechnet im Spitzenduell auf Spieler der zweiten Mannschaft zurückgreifen.

Eine steigende Zahl an Grippe- und Coronakranken ist aktuell auch auf die erst kurz zurückliegende Fastnachtszeit zurückzuführen. Für die nächsten Wochen erwarten Verantwortliche insgesamt eine Entspannung der Lage. „Ich denke nicht, dass wir in Zukunft noch größere Probleme bekommen, sondern wieder in ruhiges Fahrwasser kommen werden“, sagt Thomas Dubravsky, Kreisvorsitzender im Fußballkreis Bad Kreuznach. „Es ist aber wichtig für die Vereine, zu wissen, wie sie mit Corona-Fällen umgehen sollten.“

Wie ist die aktuell gültige Regelung für Corona im Fußball? Grundsätzlich orientiert sich auch der Sport an den allgemeinen Verfügungen der Politik. Und da liegt die Verantwortung im persönlichen Bereich. Will heißen: Keiner muss sich bei einer Corona-Infektion outen oder absondern, sondern kann ins Training oder zum Spiel gehen. Aber: Nicht zuletzt wegen des Themas Long Covid sollte Sport bei Symptomen gemieden werden, raten Mediziner.

Wann kann eine Partie aufgrund von Krankheitsfällen abgesagt werden? In der Spielordnung wurde für den Bereich des Südwestdeutschen Fußballverbandes mit Blick auf die Corona-Probleme folgendes bereits im vergangenen Jahr festgelegt: Aus den zurückliegenden vier Spielen einer Mannschaft wird ein Pool aller auf den Spielberichtsbögen stehender Spieler gebildet. Wichtig: Auch Spieler ohne Einsatzminuten zählen dazu! Aus diesem Spielerpool müssen mindestens elf plus zwei Spieler einsetzbar sein, damit ein Team als spielfähig gilt. Falls das nicht möglich ist, hat der Verein ein Recht auf Absetzung. Aktuell bedeutet dies, dass auch Partien aus dem vergangenen Jahr (November und Dezember) ausgewertet werden müssen.

Wie werden Corona-Erkrankungen nachgewiesen?

Sollten Spieler Corona haben und ist dadurch die Mannschaftsstärke nicht gewährleistet, muss dies beim Staffelleiter über ein ärztliches Attest entsprechend belegt werden.

Können neben Corona-Kranken auch Verletzte per Attest berücksichtigt werden?

Nein. „Herkömmlich“ Verletzte zählen hier wie gesunde Spieler und fallen nicht in die Rechnung. Berücksichtigt werden für die Spielfähigkeit lediglich Corona-Atteste und (wie schon in den Jahren zuvor) Krankmeldungen wegen Grippe-Erkrankungen. Im Fall von Fontana Finthen bedeute dies laut den Aussagen des Sportlichen Leiters Rahul Saini: „Allein aufgrund von Fastnacht hatten 14 bis 16 Spieler Grippe- oder Coronasymptome. Wir hatten auch drei, vier positive Coronafälle – aber zu wenige, um ein Spiel deswegen absagen zu können.“

Muss aus zweiter Mannschaft oder über A-Junioren aufgefüllt werden?

Nein. Es zählen nur die Fußballer, die auch in den zurückliegenden vier Partien eingesetzt wurden – unabhängig, aus welcher Mannschaft sie ursprünglich kommen. Nachträglich wird kein „Auffüllen“ verlangt.

Können sich Vereine untereinander auf eine Spielverlegung einigen?

Natürlich. Dies ist auch im gegenseitigen Einverständnis möglich. Es muss nur fristgerecht beim Staffelleiter angemeldet werden.

Wie lange gilt diese Regelung?

Zunächst war sie bis zum 30. Juni dieses Jahres vorgesehen. Sie bleibt aber über das Saisonende hinaus in der Spielordnung des SWFV bestehen.

Aufrufe: 04.3.2023, 10:00 Uhr
Mario LugeAutor