2024-06-17T07:46:28.129Z

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Der VfB Hallbergmoos zittert weiterhin um den Aufstieg in die Bayernliga.
Der VfB Hallbergmoos zittert weiterhin um den Aufstieg in die Bayernliga. – Foto: Schmöller

VfB Hallbergmoos: Wackelt der Aufstieg doch noch? - Juristisches Nachspiel droht

Juristische Nachspielzeit: Vereine wehren sich gegen die Abstiegsregeln nach dem Saisonabbruch

Eigentlich ist die Saison der Amateure nach dem Abbruch und der getroffenen Entscheidung des BFV zu Ende. Aber nur eigentlich - es gibt eine juristische Nachspielzeit.

Freising – Der Spielausschuss des Bayerischen Fußball-Verbandes hat vor ein paar Tagen die beiden Bayernligen Nord und Süd sowie die fünf Landesligen Nordwest, Nordost, Mitte, Südwest und Südost für die Saison 2021/22 eingeteilt. Die 37 Bayernligisten gehen in einer 18er-Staffel sowie einer 19er-Liga an den Start. Die 92 Landesligisten wurden auf zwei 19er-Ligen und drei 18er-Staffeln verteilt.

Der VfB Hallbergmoos kann also davon ausgehen, dass er in der neuen Saison der Bayernliga Süd angehören wird - genauso wie der TSV Au sich über seinen Aufstieg in die Kreisliga freut oder der BC Attaching 2 und der FCA Unterbruck das Kräftemessen mit den Kreisklassisten herbeisehnen, schließlich waren alle beim Abbruch Meister ihrer Ligen. Doch hinter all diesen Dingen steht ein ganz dickes Fragezeichen. Es gibt ein juristisches Nachspiel.

Vor zwei Wochen erst war die ohnehin auf zwei Spielzeiten gestreckte Fußball-Saison der Amateure abgebrochen und für beendet erklärt worden. Die Bayern waren die große Ausnahme, alle anderen Landesverbände mussten sich gleich zweimal der Corona-Pandemie beugen. Dafür gab es viel Lob und nur wenig Kritik für den BFV, der sich seine Maßnahmen stets von den Vereinen absegnen ließ. Und so hatte der Verband vor der endgültigen Entscheidung über die Wertung der Saison eine Umfrage unter den Clubs durchgeführt, in der auch ein Alternativmodell ganz ohne Absteiger zur Debatte stand, das aber nur wenige Befürworter fand. Jetzt aber wehren sich mehrere Vereine gegen die Abstiegsregeln. In München hat eine Anwaltskanzlei die Beschwerden mehrerer Fußballvereine gesammelt und in deren Namen einen Antrag an den BFV gestellt. Darin geht es um den Protest gegen die Regelungen zu Auf- und Abstieg in den bayerischen Klassen, deren Grundlage die Verfasser für rechtswidrig halten. Bei den beteiligten Vereinen handelt es sich nach unseren Informationen um solche, die nun absteigen müssen, insgesamt sind es wohl 18 Clubs aus unterschiedlichen Regionen, von der Bayernliga bis zur A-Klasse wie der oberbayerische Kreisligist SC Grüne Heide Ismaning. Seit der Antragstellung sollen dem Vernehmen nach weitere Interessenten hinzugekommen sein.

Nur Meinungsbild oder rechtlich verbindlich?

Dass die Vereine den Vorschlag des Verbandes, wonach nach Paragraf 93 der Spielordnung die Quotientenregelung über Auf- und Abstieg in den Ligen entscheidet, mehrheitlich unterstützten, sehen die Anwälte der Kanzlei Martens „zwar als ein Meinungsbild der zahlreichen Vereine, aber ob das rechtliche Verbindlichkeit hat, ist doch sehr fraglich.“

„Letztendlich“, so lassen sich die Anwälte in der SZ zitieren, „geht es um den Beschluss des Vorstands vom 18. Mai, wonach die Saison für die Amateurligen abgebrochen werden soll.“ Paragraf 93 war im August 2020 verabschiedet worden für den Fall, dass die im Sommer 2019 gestartete Saison nicht beendet werden könnte, was damals wohl die meisten für eher unwahrscheinlich hielten. Jetzt gilt die Regelung, dass die Relegation entfällt und die direkten Auf- und Abstiegsplätze ihre Bedeutung beibehalten. Die Crux dahinter: Nicht der jeweils letzte Tabellenstand entscheidet über die Platzierung, sondern eine Quotientenregel (Punkte in Relation zur Zahl der ausgetragenen Spiele).

Die Kanzlei hatte zu diesem Paragrafen ein Webinar veranstaltet und erwartet nun, dass der BFV dem Antrag der Vereine entspricht. Dann wiederum müsste man alles auf Null stellen, und der BFV sich überlegen, was er mit der Saison 19/21 macht.

Die meisten Clubs und die Verbandsseite gehen sicherlich davon aus, dass die Sportgerichte den Antrag ablehnen. Doch eines dürfte auch klar sein: Ein Zusammenschluss verschiedener Vereine und die Tatsache, dass man alle Verlautbarungen über eine Anwaltskanzlei laufen lässt, kann nur bedeuten, dass es im Falle einer Ablehnung auf juristischer Ebene weiter geht. Das könnte den Gang der Clubs vor ein ordentliches Gericht bedeuten.

Rechtsstreit soll bis Saisonstart beendet sein

Die Kanzlei hält es für möglich, dass ein solcher Rechtsstreit bis zum Start der kommenden Saison beendet wäre. Aktuell geht der BFV nach seinen letzten Stellungnahmen davon aus, dass die obersten Ligen, also auch der VfB Hallbergmoos in der Bayernliga und der SE Freising in der Landesliga, planmäßig am dritten oder vierten Juli-Wochenende loslegen können. Sollte der Verband dem Antrag wider Erwarten zustimmen, dürfte sich eine Lösung hinziehen, aber auch Klagen von anderer Seite wären dann zu erwarten.

Mitentscheidend für den BFV könnte sein, wie viele Vereine noch auf den Protestzug aufspringen. Gut 20 klingt angesichts der Tatsache, dass man Anfang Mai 3695 Vereine zu dem weiteren Vorgehen nach dem Abbruch befragt hatte und bei einer Beteiligung von gut 80 Prozent wiederum 71 Prozent sich für die nun geltenden Regeln entschieden hatten, nach nicht allzu vielen. Doch neben dem Antrag der Anwaltskanzlei gibt es laut BFV noch „rund zwei Dutzend Beschwerden“ anderer Clubs. Überdies gibt es auch Teams, die gegen ihren verhinderten Aufstieg vorgehen möchten. Die wiederum müssten gegebenenfalls andere Argumente vorbringen und Juristen hinzuziehen.

(Arthur Viol)

Aufrufe: 05.6.2021, 04:29 Uhr
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