2024-05-02T16:12:49.858Z

Pokal
– Foto: Martinschledde

Pokal: Endspiel mit Ausrichter, Verlängerung fällt weg!

Verband ändert auf Anregung von Vereinsvertretern einige Statuten. Anpassung an den Nachbarkreis Bielefeld/Halle werden vollzogen.

Im Kreispokal hat die klassentiefere Mannschaft immer Heimrecht – auch im Finale. So lautete in Gütersloh bisher die Regel. In der Serie 2019/20 muss das nicht unbedingt so sein. Wie Pokalleiter Wilfried Hoba bei der Auslosung mitteilte, ist der Gütersloher Kreisverband auf Anregung von Vereinsvertretern offen dafür, das Endspiel dieses Mal an einen Ausrichter zu vergeben. Die Mitgliedsvereine können sich ab sofort darum bewerben. Im Nachbarkreis Bielefeld (der auch den Altkreis Halle umfasst) ist das schon länger Praxis. Am 1. Mai fanden zum Beispiel die Finals der Frauen und Männer nacheinander in Halle statt.

Außerdem bleibt es bei der – im Vorjahr – eingeführten Regel, dass der Kreisverband einen Heimrecht-Tausch anordnen kann, wenn der klassentiefere Gastgeber keinen Platz mit Flutlicht zur Verfügung hat. „Das gilt gerade für die Achtel- und Viertelfinal-Begegnungen im Herbst“, so Hoba, „denn Spielabbrüche wegen Dunkelheit wollen wir vermeiden“. Terminiert sind erstere für den 18. September, letzte für den 2. Oktober. Weiter geht es 2020 mit den Halbfinals am 23. April und dem Endspiel am 20. Mai. Außerdem erinnerte der Pokal-Chef nochmal daran, dass es in der neuen Saison keine Verlängerung mehr gibt: „Nach 90 Minuten geht es bei einem Remis gleich zum Elfmeter-Schießen über.“

Aufrufe: 019.6.2019, 11:15 Uhr
Henrik Martinschledde / FuPaAutor