2024-04-25T14:35:39.956Z

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Kein Nachwuchs, keine Interregio – SFV schafft "Hintertürchen" ab

Klubs ohne eigene Junioren können sich künftig den Verbleib in der 2. Liga interregional nicht mehr erkaufen

Der Schweizerische Fussballverband SFV hat sein Wettspielreglement angepasst. Ab dem 1. Juli werden Vereine ohne eigene Nachwuchsabteilung in der 2. Liga interregional nicht mehr geduldet. Die Möglichkeit einer Ersatzzahlung in den SFV-Ausbildungsfonds wurde abgeschafft.

Still und leise hat der SFV anfangs Mai per Zirkularbeschluss verschiedene Reglemente revidiert, wie aus einer offiziellen Mitteilung vom 2. Juni hervorgeht. Eine interessante Änderung betrifft Artikel 113 des Wettspielreglements, in welchem die Bedingungen für Klubs der 2. Liga interregional geregelt sind. Man erinnere sich: Genau dieser Artikel hat erst kürzlich zum Rückzug von Eagles Aarau geführt.

Der besagte Artikel schreibt vor, dass ein Klub, dessen erstes Team in der 2. Liga interregional spielt, während der ganzen Saison eine eigene Nachwuchsabteilung führen oder durch eine Gruppierung mit einem anderen Verein über die geforderte Anzahl Juniorinnen oder Junioren verfügen muss.

Ersatzzahlung ersatzlos gestrichen

Ist dies nicht der Fall – und das ist neu –, steigt das entsprechende Team am Ende der Saison in die 2. Liga regional ab. Ersatzlos gestrichen wurde die Möglichkeit einer Ersatzzahlung, wie sie bisher im Reglement vorgesehen war (ersichtlich im Mark-up des Wettspielreglements, welches der Verband in seiner Mitteilung verlinkt hat).

Klubs, welche die Bedingungen nicht erfüllten, konnten bis anhin pro fehlendes Junioren-Team einen Ausbildungsbeitrag von CHF 12'000 oder pro fehlenden Junior einen Ausbildungsbeitrag von CHF 800 in den SFV-Ausbildungsfonds einzahlen und dadurch in der 2. Liga interregional verbleiben. In der Vergangenheit ein beliebtes "Hintertürchen", welches auch der FC Eagles Aarau nutzte.

Abstieg in die 3. Liga für FVRZ-Klubs

Weiter heisst es im revidierten Wettspielreglement: "Sollten die Bedingungen des zuständigen Regionalverbandes für die 2. Liga regional ebenfalls nicht erfüllt sein, erfolgt der Abstieg in die 3. Liga." Dies wäre beispielsweise für FVRZ-Klubs ohne eigenen Nachwuchs der Fall, denn die Spielbetrieb-Modalitäten des FVRZ sahen in der regionalen 2. Liga bereits bisher keine Möglichkeit einer Ersatzzahlung vor.

Anders war dies bislang beim Aargauer Fussballverband AFV (wir berichteten): Artikel 7 der Weisungen zum Wettspielbetrieb Saison 2019/20 sieht bei Nichterfüllen der Juniorenförderungs-Auflagen die Zahlung eines Ausbildungsbeitrags von CHF 10‘000 vor.

Aufrufe: 015.6.2020, 13:40 Uhr
Sandra TrupoAutor