2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten
– Foto: Jens Dünhölter

Atila Yula: "Er hat nichts gesehen. Er mutmaßt nur!"

Der Innenverteidiger des Bezirksligisten Türkgücü Gütersloh wird für vier Spiele gesperrt, obwohl er nach eigener Aussage unschuldig ist. Das sieht der Unparteiische ganz anders. Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters ist am Ende ausschlaggebend.

Es gehört zum Tagesgeschehen, dass beim Fußball gelbe und rote Karten verteilt werden. Es ist ebenso Normalität, wenn nach einer Disqualifikation der Delinquent gesperrt wird. Zwei bis vier Wochen sind die Regelstrafen. Bisweilen reicht die Verkündung des Strafmaßes durch den Staffelleiter nicht aus, in solchen Fällen wird dann das Sportgericht bemüht, das die ausgesprochene Strafe bestätigt, verändert oder gänzlich kippt. So geschehen auch im Fall "Atila Yula". Der Innenverteidiger des Bezirksligisten Türkgücü Gütersloh will seine Strafe allerdings nicht akzeptieren, obwohl sie alle Instanzen durchlaufen hat.
Atila Yula sieht sich gleich in mehrfacher Hinsicht zu Unrecht verurteilt. Im Telefonat mit FuPa Ostwestfalen fallen Worte wie "reine Willkür", "keinerlei Beweise" und "ohne Anhaltspunkte". Was war geschehen? Im Bezirksligaspiel gegen SW Sende (Endstand 1:1) ist es nach dem Schlusspfiff zu einer Szene gekommen, so berichtet Atila Yula, bei der "irgendjemand aus einer Spielertraube von rund 50 Leuten heraus einen Ball nach dem Schiedsrichter geschossen und dieser den Ball dann ans Bein bekommen hat. Anschließend hat sich der Unparteiische, der mit dem Rücken zu der Gruppe in Richtung Kabine unterwegs war, umgedreht, ist auf mich zugekommen und hat mir die Rote Karte gezeigt." Atila Yula klagt an: "Er hat nichts gesehen. Er mutmaßt nur. Und dafür soll ich jetzt vier Spiele gesperrt werden. Traurig!"

Bei Schiedsrichter Benno Verhaag hören sich die Vorkommnisse etwas anders an. Er hat sie im Spielberichtsbogen unter "Sonstige Vorkommnisse" vermerkt sowie in einer mündlichen Stellungnahme beim Einzelrichter Andreas Schober (Bezirkssportgericht 3) wiederholt. Beide Aussagen liegen der Redaktion vor. Dort heißt es:



"Nach dem Schlusspfiff bewegte sich der Schiedsrichter dann durch den Strafraum in Richtung Sportheim. Noch ca. 2 Meter auf dem Platz befindlich, wurde er dann von schräg hinten mit dem Ball angeschossen. Der Ball prallte dabei an seine linke Wade. Der Schussrichtung zurückverfolgend kam der Ball grob aus der Richtung, wo sich der Elfmeterpunkt befindet. Die gesamte Aktion fand somit auf dem Spielfeld statt. Der Schiedsrichter drehte sich unmittelbar nach dem Treffer an der Wade um und sah, dass der Spieler Yula im ,Ausklang der Schussbewegung war'. Es bestand für den Schiedsrichter kein vernünftiger Zweifel, dass der Schuss von diesem Spieler abgegeben wurde. In der Folge zeigte er ihm dann auch die rote Karte."

Staffelleiter Norbert Flaskamp sprach zunächst eine Sperre von vier Spielen aus - wegen Beleidigung/Bedrohung des Schiedsrichters. Richter Andreas Schober bestätigte den Vorgang und das Strafmaß. In seiner Begründung hob Schober hervor, dass "ein Tatsachenentscheid eines Schiedsrichters eine subjektive Interpretation ist, bei der der Schiedsrichter entscheidet, ob die Spielregeln übertreten worden sind oder nicht. Dieser Entscheid ist von den Vereinen nicht anfechtbar." Aus diesem Grund wies er die Beschwerde von Türkgücü Gütersloh zurück. Sehr zum Ärger von Atila Yula.
Aufrufe: 017.12.2020, 08:00 Uhr
Matthias FoedeAutor