Während aller drei Partien - so die Sportrichter -, welche die DJK nach der Winterpause gewinnen konnte, habe sie einen Spieler eingesetzt, der keine gültige Spielerlaubnis besaß. Deshalb wurden die Begegnungen gegen die SpVgg Zabo Eintracht (15.03.2015), den ASN Pfeil/Phönix II (19.04.2015) und den SV Maiach-Hinterhof (26.04.2015) wegen "unzulässigem Spielereinsatz gemäß § 77 Abs. 1 RVO" gemäß § 29 SpO mit 0:2 für den jeweiligen Gegner der Nürnberger Bayern gewertet.
Zusätzlich erhält der A-Klassist für jede der drei Begegnungen eine weitere Strafe von drei Punkten, wodurch sich der Gesamtabzug auf satte 18 Zähler beläuft. Die DJK fällt dadurch in der bereits bereinigten Tabelle der AK6 mit noch stehenden elf Punkten auf den drittletzten Rang zurück, hat aber trotzdem noch genügend Vorsprung auf den TSV Altenfurt II, um nicht abzusteigen.
Zusätzlich zur sportlichen Strafe muss die Elf vom Krugsportplatz auch noch finanziell büßen. Für jedes der drei vom Sportgericht "umgewerteten" Spiele wurde gegen den Verein eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt. Hinzu kommen noch die Verfahrenskosten von je 20,30 Euro. Außerdem muss der zuständige Funktionär noch 350 Euro zahlen. Damit hat das Kreissportgericht den Fall der DJK Bayern als deutlich schwerwiegender eingestuft als das Vergehen des Kreisligisten VfL Nürnberg, dem im April aufgrund eines Passbetrugsfalles sechs Punkte abgezogen wurden.