2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten
Die VSG Altglienicke erklärt den Einspruch gegen den Berliner AK.
Die VSG Altglienicke erklärt den Einspruch gegen den Berliner AK. – Foto: Mehmet „Dedepress“ Dedeoglu

VSG Altglienicke erklärt Einspruch zum „Präzedenzfall“

Regionalligist sieht seinen Einspruch falsch verstanden

Die VSG Altglienicke steht nach dem Einspruch gegen die Niederlage beim Berliner AK in keinem guten Licht. Dabei geht es den Südberlinern nicht um die drei Punkte, sondern die generelle Handhabung des NOFV bei Corona-(Verdachts-)Fällen.

Die Message des Berliner AK, die den Einspruch der VSG Altglienicke als „unsportlich“ empfunden haben, hatte gesessen. Nur wenig später meldete sich der Geschäftsführer und bat um Richtigstellung der Tatsachen.

Der Verein klagt nicht gegen die Niederlage, die man im Poststadion hinnehmen musste, sondern gegen die generelle Handhabung bei Corona-(Verdachts-)Fälle. Denn während die VSG knapp fünf Tage in Quarantäne musste, ein Spiel am Wochenende verpasste und dann quasi per „Kaltstart“ beim Berliner AK antreten musste, durfte eben diese nach einem positiven Fall einer externen Athletiktrainerin im Vorfeld des Spiels trotzdem trainieren.

Generell wünscht man sich bei den Südberlinern eine einheitliche Handhabung im Umgang mit dem Virus. Um diesem Ausdruck zu verleihen, wurde der Einspruch eingelegt. Mit den drei verlorenen Punkten rechnet beim Aufstiegskandidat weiterhin keiner.

Aufrufe: 018.11.2020, 12:40 Uhr
FuPa Berlin / mp Autor