2024-05-24T11:28:31.627Z

Im Nachfassen
Schiedsrichter Rouven Bösand (Bildmitte) stand im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, die zum Spielabbruch geführt hat. F: Astrid Salzmann
Schiedsrichter Rouven Bösand (Bildmitte) stand im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, die zum Spielabbruch geführt hat. F: Astrid Salzmann

Klassenleiter bestätigt Spielabbruch

Stadecken-Elsheim gegen Mommenheim wird Fall für Gebietsspruchkammer

RHEINHESSEN. Nun steht fest: Schiedsrichter Rouven Bösand hat das Spiel der Fußball-A-Klasse Mainz-Bingen zwischen dem TSV Stadecken-Elsheim und dem TSV Mommenheim abgebrochen und nicht als regulär beendet bewertet. Das hat Klassenleiter Hans-Peter Leinberger auf FuPa-Anfrage bestätigt.

„Als die Dinge eskaliert sind und nicht mehr weitergespielt worden ist, lief bereits die Nachspielzeit – die Platzherren führten 3:1“, sagte Leinberger. „Bis zur 90. Minute war das ein ganz normales Meisterschaftsspiel der A-Klasse.“ Dann eskalierte die Situation. „Nach einem Foul am Tormann im Strafraum von Stadecken-Elsheim und einer Rudelbildung im Anschluss daran, wurde das Spiel vom Schiedsrichter abgebrochen“, sagte Leinberger, der auch den Grund nannte: „Seiner Meinung nach war keine Sicherheit mehr gewährleistet, das Spiel in geordneten Bahnen zu Ende laufen zu lassen.“ Nach FuPa-Informationen soll sich der Unparteiische von mehreren Mommenheimern, die mit seinen Entscheidungen nicht einverstanden und auf ihn zugestürmt waren sowie in erregtem Gemütszustand auf ihn einzuwirken versucht haben, bedroht gefühlt haben. Dazu allerdings hat sich Rouven Bösand gegenüber dieser Zeitung bislang nicht geäußert. Fakt ist: „Nach einem Spiel mit Abbruch ist immer die Gebietsspruchkammer Rheinhessen für die Wertung und Beurteilung zuständig“, erläuterte Hans-Peter Leinberger weiter. „Hierhin sind auch die Unterlagen von mir weitergeleitet worden.“

Schon in der vergangenen Saison war diese Paarung abgebrochen worden. Danach wurde der TSV mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro belegt. Wobei Augenzeugen des Abbruchs vom Sonntag der Auffassung sind, dass man beide Vorfälle nicht vergleichen könne.




Aufrufe: 08.11.2017, 16:00 Uhr
Michael HeinzeAutor