München - Mit der Entscheidung, die Amateurfußball-Saison fortzusetzen, hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) einen Sonderweg gewählt. Fast alle anderen Landesverbände brachen die Spielzeit 2019/20 ab – mit unterschiedlicher Umsetzung bei der Wertung der Saison.
Künftig will auch der BFV in solchen Fällen seine Spielzeit abbrechen, dafür schuf er jetzt die nötige rechtliche Grundlage mit Einführung von Paragraf 93 in der Spielordnung. „Sollten in der Zukunft Spielzeiten bei Frauen, Männern und Mädchen aufgrund höherer Gewalt, einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage nicht bis zum festgelegten Spieljahresende beendet werden können (...) so wird die Saison abgebrochen und entsprechend der Quotienten-Regel gewertet“, teilt der BFV mit. Das gilt laut Paragraf 93 nur, „sofern bei 75 Prozent der Mannschaften aus der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele (...) gewertet wurden“. Ansonsten werde die Saison abgebrochen. Die neue Regelung gilt ab 1. Juli 2021. (mg)