Für Hans-Peter Füller „eine sehr erfreuliche Bilanz“. Der Vorsitzende des Sportgerichts hatte noch vor einem Jahr mit einem weiteren Rückgang und niedrigeren Zahlen nicht gerechnet. Zum Vergleich: In der Saison 2012/2013 gab es 522 Straffälle – das war die absolute Höchstmarke in den vergangenen 15 Jahren.
Ein Wermutstropfen trübt allerdings die überaus erfreuliche Bilanz: Sportwidriges Verhalten (§76) hat mit 27 Vergehen gegenüber den beiden Vorjahren abermals zugenommen. Darunter fallen alle Strafen gegen Vereinsfunktionäre, Trainer und Zuschauer. Der regelmäßige Appell des Sportgerichts gerade an diese Personengruppe, mehr Besonnenheit an den Tag zu legen, scheint für Füller keine nachhaltige Wirkung zu zeigen.
Die Summe der Geldstrafen die der Verband kassiert, ist mit 5 770 Euro, in der Saison 2012/2013 waren es mit 10 550 Euro fast doppelt so viel, logischerweise auch zurückgegangen. Beim Blick auf die einzelnen Ligen gibt es mit zwei Ausnahmen durchwegs rückläufige Zahlen. Die Kreisliga A/Alb verzeichnet einen Anstieg der Vergehen von 23 auf 35. Etwas geringer ist die Erhöhung in der Kreisliga A/Donau um drei Vergehen auf insgesamt 34. In der Bezirksliga gingen die Straffälle von 42 auf 32 zurück, ähnliche Tendenz in der Kreisliga B/Donau von 45 auf 32. Am häufigsten das Sportgericht beschäftigt hat in der vergangenen Spielzeit der SC Heroldstatt mit neun Urteilen.
Äußerst beklagenswert: Allein der beim Kreisliga-A-Klub inzwischen ausgeschiedene und für die neue Runde beim VfB Ulm angeheuerte Trainer, Igor Cakan, war im Verlauf der Runde viermal betroffen und wurde vom Sportgericht zu insgesamt 350 Euro verdonnert. „Wenn jemand so häufig negativ auffällt, muss er sich vielleicht auch mal über seine Vorbildfunktion Gedanken machen“, bemerkt der Sportgerichtsvorsitzender. „Die Art und Weise, wie Trainer ihr Amt ausüben, intensiv und impulsiv, mit viel Feuer und Herz, hat auch ihre Grenzen.“
Fortuna Ballendorf und der SV Tiefenbach II blieben bereits im zweiten Jahr in Folge ohne Vergehen. Keine
straffreien Klubs gab es in der Kreisliga A/Alb und B/Donau. Insgesamt 16 Vereinen kamen straffrei durch, eine durchaus verbesserungsfähige Zahl – Bestwert in der Saison 2015/2016 waren 23 Klubs.
Bezirksliga: TSV Langenau, TSV Obenhausen
Kreisliga A/Alb: Fehlanzeige
Kreisliga A/Donau: TSV Holzheim, FC Hüttisheim
Kreisliga A/Iller: SV Balzheim, SF Illerrieden, TSV Kettershausen/Bebenhausen
Kreisliga B/Alb: Fortuna Ballendorf, SC Lehr, SV Weidenstetten
Kreisliga B/Donau: Fehlanzeige
Kreisliga B/Iller: TSV Buch II, SV Pfaffenhofen, RSV Wullenstetten
Kreisliga B IV: TSV Obenhausen II, SV Thalfingen II, SV Tiefenbach II
Bezirksliga: Türkspor Neu-Ulm, SV Tiefenbach (je 5 Urteile)
Kreisliga A/Alb: SC Heroldstatt (9)
Kreisliga A/Donau: TV Wiblingen (8)
Kreisliga A/Iller: Türkspor Neu-Ulm II (8)
Kreisliga B/Alb: FC Langenau (7)
Kreisliga B/Donau: VfL Bühl, Leoes de Ulm (je 6)
Kreisliga B/Iller: Esperia Neu-Ulm (8)
Kreisliga B IV: FC Blaubeuren II. Türkgücü II (je 3)