2024-05-02T16:12:49.858Z

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F: Rinke
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SG Einhausen muss zahlen

KOL Bergstraße: Nichtantritt bei Anatolia Birkenau ist nicht rechtens / Verbandssportgericht bestätigt Vorinstanz

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Das Sportgericht des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) hat einen Schlussstrich unter die Causa Anatolia Birkenau gegen SG Einhausen gezogen und das erstinstanzliche Urteil des Bergsträßer Sportgerichts, gefällt im Januar dieses Jahres, weitgehend bestätigt. Darin wurde die SG Einhausen zu Geldstrafe und Schadenersatzzahlung verurteilt, weil sie zum Kreisoberliga-Punktspiel am 4. Dezeber 2016 bei Anatolia Birkenau nicht angetreten war (wir haben berichtet).

Anatolia hatte unter anderem Berufung eingelegt, weil sie wesentlich mehr Geld haben wollte, die Einhäuser, weil sie der Auffassung waren, dass es sich um ein genehmigtes Nichtantreten gehandelt habe, da Klassenleiter Reiner Held das Spiel abgesagt hatte.

SGE-Berufungsargumente sind abwegig

Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Lea Eggerstedt hat die Berufungen zurückgewiesen. Für das Verbandssportgericht war unstrittig, dass die SGE sich eines nicht genehmigten Nichtantritts schuldig gemacht habe. Der Argumentation des Vereins, dass das Nichtantreten dadurch genehmigt worden sei, dass der Klassenleiter das Spiel abgesagt habe, erscheint abwegig, heißt es in dem Urteil: Die Konsequenz daraus wäre, dass der Klassenleiter Spiele, bei denen eine Mannschaft ankündigt, nicht anzutreten, niemals absetzen dürfte und dann am Tag des Spiels alle auf dem Fußballplatz abwarten müssten, ob der Gegner nun doch noch erscheint oder nicht.

440 Euro Schadenersatz für die Birkenauer

Damit bestätigte die Kammer das Kreissportgericht, das die Einhäuser wegen Nichantretens zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro verurteilte. Ferner sprach das Gericht der Anatolia 440 Euro Schadenersatz zu, 60 weniger, als es das Kreissportgericht getan hatte. Es stützte sich dabei auf durchschnittliche Einnahmen der Anatolia bei Heimspielen (Eintritt, Speis und Trank) – abzüglich der ersparten Aufwendungen für den Einkauf, Schiedsrichter, die angeordnete Verbandsaufsicht sowie den Platzaufbau. Diesen Betrag hat die SG Einhausen der Anatolia zu erstatten.

Gegen das Verbandssportgerichtsurteil ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

Aufrufe: 07.8.2017, 16:53 Uhr
Markus KarraschAutor