2024-04-25T14:35:39.956Z

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Am Samstag soll es auf den Sportplätzen Bayerns wieder wettkampfmäßig zur Sache gehen. Dazu müssen die Vereine aber einiges beachten.
Am Samstag soll es auf den Sportplätzen Bayerns wieder wettkampfmäßig zur Sache gehen. Dazu müssen die Vereine aber einiges beachten. – Foto: Temath

200 Zuschauer "frei", Registrierung, Kiosk: Das ist das BFV-Konzept

Kurz vor dem Pflichtspiel-Start herrscht immer noch keine Klarheit +++ Verband informiert in Webinaren

Die Zeit drängt! Am gestrigen Dienstagnachmittag bzw. -abend informierte der Bayerische Fußballverband (BFV) die Vereine über das ausgearbeitete Hygienekonzept. Endgültige Klarheit herrscht aber immer noch nicht. Denn laut Niederbayerns Bezirksspielleiter Richard Sedlmaier ist das 7. Infektionsschutzgesetz der Bayerischen Staatsregierung dafür maßgebend, das möglicherweise erst im Laufe des Freitags der Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Heißt im Umkehrschluss: Einige Vereine werden keine 24 Stunden Zeit haben, das geforderte Konzept umzusetzen.

Das sind die wichtigsten Eckdaten aus dem Hygienekonzept:

  • 200 Zuschauer darf jeder Verein ohne Auflagen begrüßen. Will ein Klub die Maximalgrenze von derzeit 400 gestatteten Besuchern erreichen, muss a) eine Tribüne vor Ort sein, um den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten und b) müssen die Sitzplätze den Zuschauern zugewiesen werden. Es handelt sich dann praktisch um personalisierte Tickets, wie es im Profibereich schon des Öfteren angedacht wurde. "Im Fall der Fälle kann dann das Gesundheitsamt überprüfen, wer zum Beispiel in Reihe 3 auf Platz 5 gesessen ist", begründet Sedlmaier.

  • Die Zuschauer müssen alle registriert werden! "Ich rate den Vereinen, am Eingang Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse abzufragen", meint Sedlmaier, der noch einen Tipp parat hat: "Bei vielen Vereinen gibt`s ja die Stammfans, die immer da sind. Denen könnte man ein paar Vordrucke mit nach Hause geben, dann können sie diese zum nächsten Spiel schon ausgefüllt mitbringen. Das würde das Ganze schon ein wenig entzerren."

  • Kioskverkauf: Das wird genauso gehandhabt wie ein Straßenverkauf oder ein Kiosk in einem Freibad. Die Vereine dürfen Getränke - auch in Bechern - und Speisen verkaufen. Allerdings dürfen rund um den Kiosk keine Stehtische oder Sitzgelegenheiten platziert werden, an denen die Besucher ihre Waren verzehren könnten. Möchte ein Verein trotzdem Sitzgelegenheiten anbieten, muss ein Hygienekonzept, das auch für Gaststätten gilt, umgesetzt werden.

  • Einbahnstraßen-System: Laut Sedlmaier soll es das nicht geben. Es ist also keine Vorschrift, die Zuschauer auf der einen Seite rein- und auf der anderen Seite wieder rauszulassen. Zudem gibt es keine Vorschrift, wie viele Desinfektionsspender ein Verein aufzustellen hat. Eine Lanze möchte Sedlmaier noch für die Aufgeschlossenheit der Vereine brechen: "Ich bin begeistert, wie gewissenhaft und gewillt die Vereine das alles umsetzen."

Aufrufe: 016.9.2020, 12:19 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor