2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Rocco Bartsch

Fußballverband will jetzt Klarheit für die Vereine

„Es ist alles auf Abbruch gestellt“ – Unterschiedliche Befugnisse? – In Schleswig-Holsten entscheidet Verbandsvorstand

Ein Fußball-Flickenteppich wird in Deutschland immer wahrscheinlicher und weitet sich aus. Während sich beispielsweise der Bayerische Verband für eine Fortsetzung der wegen der Corona-Pandemie aktuell unterbrochenen Saison ausgesprochen hat, wird die Spielzeit 2019/20 für die Amateure in Schleswig-Holstein abgebrochen. Auch in Niedersachsen wird das vermutlich der Fall sein.

Der Vorstand hatte sich am Dienstag auf einen Fahrplan für den weiteren Umgang mit der aktuellen Saison verständigt . „Der sieht zunächst vor, die vielfältigen Vereinsmeinungen zu bündeln und sie zu konkreten Vorschlägen zusammenzufassen“, heißt es von Verbandsseite.

In Bremen hingegen deutet einiges auf eine Saisonfortsetzung hin. Entschieden ist aber noch nichts. Auch Hamburg tendiert in diese Richtung, möchte die Entscheidungen der Politik aber abwarten; unter anderem die heute und am 6. Mai anstehende Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung.

Interessant dabei: Die Fußballverbände haben offenbar unterschiedliche Satzungen und damit unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten. In Schleswig-Holstein haben sich die Präsidiumsmitglieder auf ein vorzeitiges Saisonende verständigt und entschieden. In Mecklenburg-Vorpommern, wo sich die Vereine wie in Niedersachsen mehrheitlich für ein vorzeitiges Ende ausgesprochen haben, kann laut Medienberichten ebenfalls der Verbandsvorstand zusammen mit den Kreisvorsitzenden entscheiden. Dies soll laut NDR eventuell schon am 7. Mai geschehen.

In Niedersachsen sieht es laut dem Vorsitzenden Günter Distelrath anders aus. Über einen Saisonabbruch, der in der Spielordnung nicht vorgesehen ist, könne nur ein Außerordentlicher Verbandstag entscheiden, hieß es am Dienstag nach einem erneuten Online-Meeting mit den Kreisvorsitzenden (wir berichteten). Der kann vom Präsidium einberufen werden, „wenn ein dringender Grund vorliegt“. „Ein außerordentlicher Verbandstag muss einberufen werden, wenn zehn Prozent der Mitglieder unter Angabe eines oder mehrerer gemeinsamer Tagesordnungspunkte es beantragen“, heißt es in der Satzung.

Ist der Weg über den Verbandstag alternativlos oder könnte vielleicht auch der Vorstand entscheiden? In der Satzung heißt es unter Paragraf 25 Absatz 7 zu den Befugnissen: „Der Verbandsvorstand beschließt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Änderungen der Ordnungen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist bei der Beschlussfassung festzulegen“. Rotenburgs Kreisvorsitzender Uwe Schradick konnte dazu keine Aussage treffen. „Ich verlasse mich da auf die Juristen“, sagte er gestern.

Der Zevener betonte aber, dass von Verbandsseite „jetzt alles auf Abbruch gestellt“ sei. „Wir wollen jetzt Klarheit“, sagte Schradick. Dazu gehöre auch, zu klären, was auf einem Verbandstag denn zur Abstimmung gestellt werde. Es sei bereits begonnen worden, die möglichen Szenarien rechtlich zu prüfen. (mib)

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Aufrufe: 03.5.2020, 18:00 Uhr
/ Bremervörder Zeitung/ mibAutor