2024-05-08T14:46:11.570Z

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So soll zu Corona-Zeiten wieder gespielt werden

FAQ des Schweizerischen Fussballverbands (SFV)

Es kann wieder losgehen: Der SFV hat zur Wiederaufahme des Spielbetriebs im Breitenfussball allen Vereinen das Schutzkonzept zu Corona-Zeiten zugestellt.
Schon in der Einleitung hält der SFV fest: "Da die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Pandemie seit dem Ende der ausserordentlichen Lage wieder bei den Kantonen liegt, bestehen teilweise unterschiedliche Regelungen in einzelnen Kantonen, auf welche wir nicht im Detail eingehen können."

Der Appell deshalb an die Vereine: "Bitte prüfen Sie unbedingt die jeweils vor Ort gültigen Bedingungen und sprechen Sie sich mit dem Betreiber Ihrer Sportanlage ab (in der Regel die Gemeinde)."

Garderoben, Duschen

  • Dürfen Garderoben benutzt werden (vorausgesetzt, sie werden von der Anlagenbetreiberin/Gemeinde überhaupt geöffnet)?
Ja, wobei sie jeweils nur von einem Team gleichzeitig benutzt werden dürfen, sodass alle Personen untereinander bekannt sind und keine Durchmischung verschiedener Gruppen stattfindet. Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos soll, wenn immer möglich, das Abstandsgebot (Mindestabstand von 1,5 m) eingehalten werden. Da dies in Garderoben vielfach unrealistisch ist, empfehlen wir zudem, mögliche Alternativen zu prüfen (Verzicht auf die Benutzung der Garderoben; An-/Abreise in Spiel-/Trainingskleidung; Abhaltung von Teamsitzungen im Freien; Ansetzung mehrerer Spiele auf einer Anlage so, dass nicht zu viele Personen gleichzeitig anwesend sind; etc.). Social Distancing bzw. Abstandhalten ist das zentrale Element jedes Schutzkonzepts.

Sollte ein Klub für ein Gast-Team keine Garderobe oder keine Duschen zur Verfügung stellen können, muss er dies dem Gast-Klub rechtzeitig vor dem Spiel mitteilen.
  • Dürfen zwei verschiedene Teams eine Garderobe teilen (z.B. bei einem Kinderfussball-Turnier)?
Durchmischungen von beständigen Gruppen (Teams) müssen vermieden werden. Die gleichzeitige Verwendung einer Garderobe durch zwei Teams ist deshalb zu unterlassen.
  • Dürfen die Duschen benutzt werden (vorausgesetzt, sie werden von der Anlagenbetreiberin/Gemeinde überhaupt geöffnet)?

Es gilt das Gleiche wie für die Benützung der Garderoben. Duschen sollten möglichst gestaffelt benutzt und schnell wieder verlassen werden.

An-/Abreise zu Spielen und Trainings

  • Sind An- und Abreise in Team-Bussen, Mini-Bussen oder mittels Fahrgemeinschaften erlaubt?
Kollektive Transporte sind möglich, vorausgesetzt die Personen in einem Fahrzeug sind untereinander bekannt (Contact-Tracing). Weil der Mindestabstand von 1.5 Metern in Cars oder Mini-Bussen nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Schutzmaske empfohlen (im ÖV ist das bekanntlich vorgeschrieben). Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften, wenn in einem Fahrzeug Personen aus verschiedenen Haushalten sitzen.

Publikum, Contact-Tracing

  • Wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen bei einem Spiel anwesend sein?
Grundsätzlich gilt, dass Gruppen/Menschenansammlungen möglichst klein gehalten werden sollen, damit im Fall einer Ansteckung möglichst wenig Personen gefährdet sind. Aktuell und bis Ende August gilt für Veranstaltungen wie Fussballspiele eine Obergrenze von 1'000 Personen, sofern die erforderlichen Schutzmassnahmen eingehalten werden (Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend garantiert oder allgemeine Maskenpflicht). Zudem sind Sektoren für maximal 300 Personen zu erstellen. Die Kantone können jedoch sowohl für die Gesamtzahl Personen als auch für die Grösse einzelner Sektoren tiefere Schranken festlegen. Einzelne Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und deutlich tiefere Grenzwerte festgelegt.
  • Contact-Tracing: in welchen Fällen müssen die Kontaktdaten von Anwesenden erfasst werden und wie kann das bewerkstelligt werden?

Wenn das Abstandsgebot (Minimum 1,5 Meter) nicht dauerhaft eingehalten werden kann und keine Schutzmaskenpflicht besteht, muss der Veranstalter eines Spiels (also der jeweilige Heimklub) die Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Sitzplatznummer oder Anwesenheitszeit, wo möglich) der anwesenden Personen erfassen. Es muss sichergestellt werden, dass maximal 300 Personen (Achtung: tiefere kantonale Schranken möglich) kontaktiert werden müssen, d.h. die Sportanlage ist in entsprechende Sektoren zu unterteilen, sodass Kontakte zu maximal 300 Personen erfolgen können. Jede Durchmischung der Personen in einem Sektor mit solchen aus einem anderen ist zu verhindern (pro Sektor separater Zugang, separate Toiletten, separate Verpflegungsstände, etc.).



Es bestehen verschiedene kommerzielle Lösungen (Smartphone-Apps) zur Erfassung der Kontaktdaten, auf welche wir von Vereinen aufmerksam gemacht wurden, bspw. (in alphabetischer Reihenfolge) www.ecall.ch; www.filum.ch; www.get-entry.ch; www.mindfulapp.io; www.socialpass.ch. Wir sind jedoch nicht in der Lage, eine Empfehlung für oder gegen eines dieser Angebote abzugeben.

Die betroffenen Personen sind über das Sammeln der Daten zu informieren. Weigert sich eine Person, ihre Daten anzugeben, kann sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei Gruppen, die untereinander bekannt sind (z.B. Familien), reicht die Erfassung der Daten einer Person.

  • Achtung: Es gibt Kantone, die die Erfassung der Kontaktdaten auch bei Einhaltung des Abstandsgebots und/oder einer Maskentragepflicht verlangen.

Wenn ein Klub eine Schutzmaskenpflicht anordnet, hat er dies den jeweiligen Gastklubs rechtzeitig mitzuteilen.

  • Bestehen für einen Verein Haftungsrisiken, wenn via Tracing nicht alle Personen ausfindig gemacht werden können (z.B. weil von einzelnen Zuschauern/Zuschauerinnen keine oder falsche Daten vorliegen)?
Es versteht sich von selbst, dass es gerade auf offenen Anlagen mit mehreren Plätzen eine grosse Herausforderung ist, an Daten aller Anwesenden zu gelangen. Deshalb soll, wenn immer möglich, das Abstandsgebot (Minimum 1,5 Meter) durchgesetzt werden oder eine Maskenpflicht angeordnet werden. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und keine Maskenpflicht besteht, muss der Veranstalter die Kontakte aller anwesenden Personen erfassen, d.h. er muss alles vorkehren, was ihm vernünftigerweise zugemutet werden kann, um an Kontaktdaten der anwesenden Personen zu gelangen. Es reicht bspw. nicht, einfach irgendwo eine Liste zur Erfassung der Daten aufzulegen. Vielmehr muss sich der Veranstalter aktiv um die Erfassung der Daten bemühen. Analog muss die Richtigkeit der Daten soweit vernünftig kontrolliert werden (z.B. mittels Nachfragen, Kontrollanruf auf die angegebene Nummer, etc.).

Rund ums Spiel

  • Gibt es Änderungen am üblichen Ablauf vor, während und nach einem Spiel?
Ja. Zwar wird die Spielerkarte wie üblich via clubcorner ausgefüllt und dem Schiedsrichter abgegeben. Es wird jedoch empfohlen, die visuelle Kontrolle der Spieler durch den Schiedsrichter im Freien und nicht in der Garderobe durchzuführen. Auf den traditionellen Hand-shake vor und nach dem Spiel ist zu verzichten. Getränke sollen nur aus je individuellen, gekennzeichneten Behältern pro Spieler konsumiert werden. Auf die Bereitstellung des traditionellen Pausentees ist zu verzichten.

Für die Bezahlung der Schiedsrichter wird empfohlen, wenn möglich auf Bargeld zu verzichten und beispielsweise per Twint zu bezahlen.

Corona-Fall im Klub/Team

  • Was geschieht bei einer Infektion im Klub/Team oder im Publikum?
Bei einem Corona-Fall im Klub oder beim Verdacht einer Ansteckung auf der portanlage muss der Hausarzt oder der zuständige Kantonsarzt informiert werden. Dieser entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen (Quarantänepflicht für wen genau, etc.).

Für die Ansetzung bzw. Verschiebung von Spielen gilt Art. 45 des Wettspielreglements des SFV. Demnach kann die Verschiebung eines Spiels beantragt werden, wenn mindestens sechs Spieler eines Teams an der gleichen infektiösen Krankheit leiden. Gleiches gilt analog, wenn sich mindestens sechs Kaderspieler eines Teams zum Zeitpunkt eines Spiels in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Der zuständigen Stelle des jeweiligen Verbandes ist eine entsprechende Bestätigung des Kantonsarztes vorzulegen.

Weitere Fragen und Antworten sind auf der Website des Bundesamtes für Sport zu finden.
Aufrufe: 06.8.2020, 12:43 Uhr
red/SFVAutor