Denn der SC hatte seine Reserve für diese Partie mit fünf Spielern aus dem Kader der ersten Mannschaft verstärkt: Daniele Garofalo, Vadim Kromm, Tobias Oesterwinter, Schauki Djelassi und Dominick Maier. Die Weilimdorfer hatten nach der Begegnung Protest eingelegt und sich auf Paragraf 16 der Rechts- und Verfahrensordnung des Württembergischen Fußballverbands berufen. Dort ist vermerkt, das maximal drei Spieler einer höheren Mannschaft eingesetzt werden dürfen. Die Stammheimer hatten wiederum andere Paragrafen der Spielordnung angeführt. Aber: „In diesem Fall ist der Paragraf 16 die einzig gültige Rechtsform“, sagt Michael Spörer, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts. Damit wird die Begegnung mit 3:0 für die Weilimdorfer gewertet, die nun das Halbfinale bei der TSVgg Plattenhardt bestreiten.