2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
Trotz der Fertigstellung der Flutlichtanlage drohen dem Berliner AK Konsequenzen.
Trotz der Fertigstellung der Flutlichtanlage drohen dem Berliner AK Konsequenzen. – Foto: Mehmet Dedeoglu / dedepress

BAK droht der Ligaauschluss: Verein empört über "Skandalantrag"

Der Spielausschuss des NOFV hat ein Verfahren wegen "schwerwiegendem Verstoß von Lizenzauflagen" eingeleitet.

Deutschlandweit haben die Amateurvereine in und wegen der Corona-Unterbrechung mit allerhand Problemen zu kämpfen. Während viele Vereine einen Mitgliederrückgang fürchten, muss sich der Berliner AK jetzt Sorgen um seinen Platz in der Regionalliga Nordost machen. Grund dafür ist ein eingeleitetes Verfahren vom zuständigen Nordostdeutschen Fußballverband.

Der Spielausschuss des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat ein Verfahren wegen "schwerwiegendem Verstoß von Lizenzauflagen" gegen den Berliner AK eingeleitet. Begründet wird das Verfahren mit dem Verstreichen der Frist zur Fertigstellung der Flutlichtanlage.

Bis zum 31.12.2020 durfte der Berliner AK mit einer Ausnahmeregelung im heimischen Poststadion ohne Flutlicht spielen, so regelte es eine Lizenzauflage des NOFV. Bis zu diesem Tag hatte der Verein Zeit, sich um die Fertigstellung der Flutlichtanlage zu kümmern. Doch das ist gerade in Berlin leichter gesagt als getan, schließlich sind zumeist die Bezirke Eigentümer der Sportanlagen. So sieht es auch der BAK-Präsident Mehmet Ali Han, der in einer Pressemitteilung sein Unverständnis gegenüber dem eingeleiteten Verfahren zeigte: "Dem NOFV-Spielausschuss ist der fehlende Einfluss der Sportvereine auf die Sportanlagen in Berlin bekannt. Das kann durch Sportgerichtsverfahren auch nicht beschleunigt werden. Wenn der Spielausschuss diese Problematik nicht akzeptiert, dann bedarf es Anpassungen in der Spiel- bzw. Rechts- und Verfahrensordnung, um die Schuld Dritter und höherer Gewalt dem Verein dann in die Verantwortung zu ziehen."

Ein Nachteil für den Spielbetrieb ist für die Regionalliga Nordost durch die Verstreichung der eigentlich anvisierten Frist nicht entstanden. Schließlich pausiert seit Anfang November die Regionalliga coronabedingt. Am 12. Februar 2021 wurde die Flutlichtanlage mit sechswöchiger Verzögerung fertiggestellt. Vor März wird es definitiv keine Spiele im Poststadion geben.

Der Berliner AK fühlt sich unterdessen nicht zum ersten Mal vom NOFV benachteiligt, wie Mehmet Ali Han in seiner Pressemitteilung verlauten lässt: "Während immer vom Gleichbehandlungsprinzip die Rede ist, wurde nachweislich noch vor einigen Monaten in einer Spielverlegungsdebatte mit zweierlei Maß gemessen. Es ist höchst fragwürdig, weshalb ein Funktionsträger einen Verein in Pandemiezeiten bestrafen möchte. Zumal fest steht, dass dem Verein keine Schuld nachgewiesen werden kann." Damals wollte der BAK ein Mittwochspiel vorverlegen, um nicht auf Flutlicht angewiesen zu sein. Der NOFV lehnte den Antrag ab. Wenig später genehmigte der NOFV einen identischen Antrag vom FSV Union Fürstenwalde, der sein Spiel ebenfalls aufgrund der fehlenden Flutlichtanlage vorverlegen lassen wollte. Später wurde die Entscheidung revidiert.

Auch gab der Berliner AK an, dass "ein Antrag auf Fristverlängerung vonseiten des Vereins vom 26.11.2020, sowie die Nennung zweier Ausweichstätten" bis heute nicht beantwortet wurden.

Bei einem Verstoß gegen Lizenzauflagen können die Konsequenzen vielseitig sein. Von Geldstrafen, über Punktabzug bis hin zum Ausschluss aus der Liga sind verschiedene Szenarien möglich. Doch egal, welche Konsequenz der NOFV aufruft, der Berliner AK und Präsident Mehmet Ali Han werden dagegen angehen: "Wir werden uns mit allen juristischen und politischen Möglichkeiten gegen diesen Skandalantrag des Spielausschussvorsitzenden Uwe Dietrich wehren. Wir werden wir nicht hinnehmen, dass einzelne Funktionsträger des NOFV unseren Verein aus uns nicht ersichtlichen Gründen aus der Liga verdrängen möchten."

Aufrufe: 019.2.2021, 14:00 Uhr
Brian SchmidtAutor