2024-05-14T11:23:26.213Z

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Ünernimmt die Verantwortung für den Fehler, der zum Pokalaus führte: Schweinfurts (ehemaliger) Sportlicher Leiter Gerd Klaus. F: Weiderer
Ünernimmt die Verantwortung für den Fehler, der zum Pokalaus führte: Schweinfurts (ehemaliger) Sportlicher Leiter Gerd Klaus. F: Weiderer

Rücktritt! Gerd Klaus zieht die Konsequenzen

Schwerwiegender Pokal-Fauxpas bleibt nicht folgenlos: Sportlicher Leiter des 1. FC Schweinfurt 05 legt sein Amt nieder

Das Pokalaus des 1. FC Schweinfurt 05 am grünen Tisch hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen. Weil die Schnüdel nicht die erforderliche Anzahl von U23-Spielern im Kader hatten, wurde der 3:1-Sieg gegen die Kickers in eine 0:2-Niederlage umgewandelt. Neben dem immensen Imageschaden geht den 05ern zudem eine Menge Geld durch die Lappen. Der Sportliche Leiter Gerd Klaus hat nun die Konsequenzen gezogen und hat am Freitagvormittag bei Klubboss Markus Wolf seinen Rücktritt eingereicht.
Der 48-Jährige Klaus hatte sich in den letzten Jahren große Verdienste um den ehemaligen Zweitligisten erworben. Im Sommer 2012 übernahm er die Schnüdel in der Bayernliga Nord und führte die 05er in die Regionalliga. Im der vierten Liga hat er die Schweinfurter zu einem Top-Team geformt, zweimal in Folge den Landespokal gewonnen und damit zweimal das Ticket für den DFB-Pokal gelöst. Vor der laufenden Spielzeit wechselte er dann von der Trainerbank auf den Posten des Sportlichen Leiters. "Gerd Klaus hat über viele Jahre Großes für den FC 05 geleistet", betont Geschäftsführer Markus Wolf. "Da sind nicht nur die Erfolge, sondern auch Spieler wie Steffen Krautschneider, Philipp Messingschlager oder Kevin Fery, die unter ihm zu gestandenen Regionalliga-Spielern wurden. Er übernimmt nun die Verantwortung für einen Fehler, der in seinen Aufgabenbereich fällt, deswegen ist aber alles Andere nicht plötzlich vergessen. Gerd Klaus hängt persönlich sehr an unserem Verein und ist hoffentlich auch weiterhin bei den Heimspielen unser gern gesehener Gast. Da appelliere ich an alle Fans, Respekt zu zeigen."


In einer ausführlichen Stellungnahme hat der Klub zudem auf das Urteil des Sportgerichts reagiert. Dazu heißt es auf der Homepage des FC 05:

"Zunächst möchten wir unser großes Bedauern gegenüber den Fans und der Mannschaft zum Ausdruck bringen, dass uns der dem Urteil zu Grunde liegende Fehler unterlaufen ist. (Zur Erklärung: Wir hatten auf dem Spielberichtsbogen lediglich drei statt der von der Regionalligaordnung – die auch für den Toto-Pokal gilt – geforderten vier U23-Spieler stehen.) Die Schuld hierfür liegt ausschließlich auf Vereinsebene und bei keinerlei Dritten.

Trotz dieses unstreitigen Verstoßes sind wir von dem nunmehr ergangenen Urteil des Sportgerichts Bayern schockiert und können dieses nicht nachvollziehen. Denn weder die Regionalligaordnung noch eine sonstige Satzung, Verordnung oder Bestimmung des Bayerischen Fußballverbandes enthält eine Vorschrift, nach welcher bei Vorliegen eines derartigen Verstoßes eine Spielwertung zu Lasten des verstoßenden Vereins erfolgen muss. Lediglich die DFB-Spielordnung enthält eine solche Regelung. Diese ist aber – wie das Sportgericht auch eindeutig festgestellt hat – entgegen der Ansicht der Würzburger Kickers nicht auf einen solchen Verstoß im Toto-Pokal anwendbar.

Die Würzburger Kickers hatten sich bei ihrem Einspruch fälschlicherweise immer auf die Anwendbarkeit dieser Regelung berufen und hatten dies u.a. auch damit begründet, dass die Regelungen auf Ebene des Bayerischen Fußballverbandes ansonsten solch eine Regelung ja auch nicht enthalten. Da aber keine derartige Rechtsgrundlage für die nunmehr vorgenommene Spielwertung existiert, hätte aus unserer Sicht auch keine Spielwertung zu unseren Lasten vorgenommen werden können.

Das Sportgericht hat dann aber leider angenommen, dass es eine Spielwertung nach eigenem Ermessen vornehmen darf, und zwar als „Nebenfolge“ der verhängten Geldstrafe. Das Sportgericht Bayern hat daher also die Spielwertung, die uns als Verein sicherlich wesentlich härter trifft als die verhängte Geldstrafe, als „Nebenfolge“ qualifiziert und über diesen juristischen Kunstgriff sich die Möglichkeit geschaffen, eben die Rechtsfolge der Spielwertung selber zu verhängen, obwohl die im deutschen Fußball diesbezüglich existierende Regelung nach eigener Meinung des Gerichts in Bayern nicht angewandt werden kann.

Eine solche Rechtsauslegung ist für uns ebenso wenig nachvollziehbar wie der von uns begangene Verstoß selber. Es wirkt beinahe so, als ob man nach einer Möglichkeit gesucht hat, die nach den Regelungen des BFV explizit nicht mögliche Rechtsfolge einer Spielwertung zu unseren Lasten zu erreichen – und auch einen – rechtlich zweifelhaften – Weg gefunden hat. Da das Urteil so für uns nicht nachvollziehbar ist, ist es umso ärgerlicher, dass der BFV in seinen Statuten –anders als der DFB bei einer solchen Rechtsfolge - auch keine Möglichkeit vorsieht, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen."

Aufrufe: 021.9.2018, 14:50 Uhr
M.Willmerdinger / Presse FC 05Autor