2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
Rot-Weiss Essen bekommt die Punkte aus dem Abbruch in Zwickau gutgeschrieben.
Rot-Weiss Essen bekommt die Punkte aus dem Abbruch in Zwickau gutgeschrieben. – Foto: Pressefoto Eibner

Sieg am Grünen Tisch: Rot-Weiss Essen bekommt Punkte aus Zwickau-Spiel

3. Liga: Rot-Weiss Essen bekommt nach dem Abbruch der Partie beim FSV Zwickau drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen.

Gute Nachrichten an der Hafenstraße: Drittligist Rot-Weiss Essen bekommt erwartungsgemäß drei Punkte zugesprochen, nachdem die Partie beim FSV Zwickau zur Halbzeit abgebrochen wurde. Beim Gang in die Kabine hatte ein Sponsor des FSV dem Schiedsrichter Nicolas Winter einen Becher mit Bier ins Gesicht geschüttet, der daraufhin nicht wieder anpfiff.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine Entscheidung getroffen, wie es nach dem Spielabbruch in der Drittliga-Partie am 23. April zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen weitergeht. Damals hatte en Sponsor des FSV dem Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in die Kabine einen Becher Bier über den Kopf geschüttet. Winter sah sich in der Folge nicht mehr in der Lage, dass Spiel weiter zu leiten und brach es ab. Für Winter war es bereits der zweite durch ihn getätigte Abbruch, nachdem er schon das Duell MSV Duisburg gegen den VfL Osnabrück vorzeitig beendete. Die damals getätigten Vorwürfe gegen einen Anhänger der Zebras wurden im Nachgang durch die Staatsanwaltschaft widerlegt.

TV-Bilder geben Klarheit

Deutlich anders verhielt sich die Situation in Zwickau. Ohne großen Interpretationsspielraum wurde die Szene von den TV-Kameras eingefangen und schnell waren sich die Experten einig, dass das Spiel Zugunsten von RWE zu werten sei. Zum selben Schluss kam nun auch das Sportgericht des DFB. "Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen", erklärt Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in einer Meldung des Verbands. Er ergänzt: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich."

Welche weitergehenden Sanktionen den FSV Zwickau erwarten, wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Auszugehen ist aber von einer hohen Geldstrafe, die der FSV aber wohl an den Verursacher weiterleiten dürfte, der kurz nach dem Vorfall bereits identifiziert wurde. Nach Verkündung des Urteils hat der FSV Zwickau nun jedoch erst einmal 24 Stunden Zeit, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen. RWE dürfte nach dem Urteil derweil den Klassenerhalt nahezu sicher haben. Bei noch vier ausstehenden Partien beträgt der Abstand auf den ersten Abstiegsplatz nun acht Punkte.

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Aufrufe: 02.5.2023, 15:45 Uhr
Marcel EichholzAutor