2024-05-08T11:10:30.900Z

Allgemeines

Relegation zwischen Ober- und Westfalenliga in 2024 - was denkt ihr?

Die Verantwortlichen des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) haben auf dem Oberliga-Staffeltag am 21. Juli eine Neuerung zur Saison 2023/24 angedeutet, wie FuPa Westfalen von mehreren Funktionären bestätigt wurde.

>>> Der Bericht zum Oberliga-Staffeltag

Zur Saison 2023/24 ist möglicherweise ein neuer Abstiegsmodus angedacht. Keinerlei Details wurden verraten, aber dabei kann es sich letztendlich nur um die Rückkehr einer "echten" Relegation handeln.

Das Wort Relegation wird inzwischen inflationär benutzt, bedeutet aber im engeren Sinne Auf- bzw. Abstiegsspiele, bei denen es für die Beteiligten entweder um die Verhinderung des Abstiegs in eine tiefere oder um den Aufstieg in eine höhere Liga geht.

Bestens bekannt sind solche Spiele zwischen der 1. und 2. Bundesliga. Fußballkenner werden es wissen: Anfang der 90er-Jahre hat es zuletzt eine Relegation zwischen Oberliga und Verbandsliga (heute Westfalenliga) gegeben.

Es ist im westfälischen Amateurbereich "aus der Mode" gekommen. Sinn machen würde eine Relegation, wenn man dem Tabellen-17. der Oberliga Westfalen anstatt des direkten Abstiegs noch einen Strohhalm reicht, gleichzeitig aber auch den Tabellen-16. künftig gegenüber der aktuellen Regelung in Abstiegsgefahr bringt. FuPa Westfalen wirft einen Blick auf die möglichen Szenarien einer Relegation:

Kein Absteiger aus der Regionalliga:

18 Mannschaften 2023/24
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga (Meister)
+ 0 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 1 Absteiger in die Westfalenliga (Platz 18)
- 2 Relegations-Teilnehmer aus der Oberliga (Platz 16 und 17)
= 15 Mannschaften 2024/25 (Sollstärke 18 Mannschaften)

  • Platz 16 und 17 der Oberliga sowie die beiden Vizemeister der Westfalenligen würden drei freie Plätze in der Oberliga Westfalen ausspielen. Gespielt werden müssten also zwei Paarungen, dessen Gewinner sich für die Oberliga qualifizieren. Die beiden Verlierer würden den letzten Oberliga-Platz ausspielen, um auf 18 Mannschaften zu kommen.

Ein Absteiger aus der Regionalliga:

18 Mannschaften 2023/24
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga (Meister)
+ 1 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 1 Absteiger in die Westfalenliga (Platz 18)
- 2 Relegations-Teilnehmer aus der Oberliga (Platz 16 und 17)
= 16 Mannschaften 2024/25 (Sollstärke 18 Mannschaften)

  • Platz 16 und 17 der Oberliga sowie die beiden Vizemeister der Westfalenligen würden zwei freie Plätze in der Oberliga Westfalen ausspielen. Gespielt werden müssten also zwei Paarungen, dessen Gewinner sich für die Oberliga qualifizieren.

Zwei Absteiger aus der Regionalliga:

18 Mannschaften 2023/24
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga (Meister)
+ 2 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 1 Absteiger in die Westfalenliga (Platz 18)
- 2 Relegations-Teilnehmer aus der Oberliga (Platz 16 und 17)
= 17 Mannschaften 2024/25 (Sollstärke 18 Mannschaften)

  • Platz 16 und 17 der Oberliga sowie die beiden Vizemeister der Westfalenligen würden einen freien Platz in der Oberliga Westfalen ausspielen. Gespielt werden müssten also ein Halbfinale sowie ein Finale, dessen Gewinner sich für die Oberliga qualifiziert.

Drei Absteiger aus der Regionalliga:

18 Mannschaften 2023/24
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga (Meister)
+ 3 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 2 Absteiger in die Westfalenliga (Platz 17 und 18)
- 2 Relegations-Teilnehmer aus der Oberliga (Platz 15 und 16)
= 17 Mannschaften 2024/25 (Sollstärke 18 Mannschaften)

  • Platz 17 müsste in diesem Fall doch direkt absteigen. Platz 15 und 16 der Oberliga sowie die beiden Vizemeister der Westfalenligen würden einen freien Platz in der Oberliga Westfalen ausspielen. Gespielt werden müssten also ein Halbfinale sowie ein Finale, dessen Gewinner sich für die Oberliga qualifiziert.

Fazit:

Alle Varianten haben Vor- und Nachteile für die Oberliga oder die Westfalenliga, je nachdem welche Position man beleuchtet. Man darf gespannt sein, ob der FLVW die Entscheidung alleine treffen oder seine Vereine befragen wird.

Aufrufe: 028.7.2022, 10:15 Uhr
sbAutor