2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

"Reine Vorsichtsmaßnahme" - BFV legt Abbruch-Szenario fest

Der Verband wird in der Spielordnung einen neuen Paragraph verankern, bei dem es um die Abwicklung bei einem Abbruch geht

Nein, es soll keine neue Abbruch-Debatte im bayerischen Amateurfußball geben. Sollte es aber zum "Worst Case" kommen und die derzeit noch unterbrochene Spielzeit kann nicht vor dem 30. Juni 2021 zu Ende gebracht werden, muss eine Regelung her. In der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands gibt es daher vermutlich bald einen neuen Paragraphen: Unter dem §93 geht es um eine Sonderreglung bei notwendigem Abbruch des Spieljahrs aufgrund staatlicher kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt.

"Tritt dieses Szenario ein, wird eine Tabelle nur gewertet, wenn von mindestens 75 Prozent der Mannschaften der jeweiligen Liga mindestens 50 Prozent der Spiele gewertet wurden. Treffen diese Bedingungen nicht zu, dann wird die Saison in dieser Spielgruppe annulliert. Die Erstellung einer Tabelle nach abgebrochener Saison erfolgt nach der Quotientenregel. Die Austragung von Relegations- und Entscheidungsspielen entfällt unabhängig von veröffentlichter Auf- und Abstiegsregelung", heißt es im Wortlaut des angedachten Paragraphen.

Zudem wird im Entwurf des §93, der den Vereinen aus der Regional-, Bayern- und Landesliga bereits präsentiert wurde, eine weitere Regelung getroffen: "Damit die eventuell Spielzeit nach einer Unterbrechung noch ausreicht, werden Wochenspieltage ermöglicht. Steht einem Verein keine Flutlichtanlage zur Verfügung, kann ein Spiel durch den zuständigen Spielleiter auf eine alternative Spielstätte verlegt werden."

BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth bestätigt den "Paragraphen"-Plan des Verbands: "Aufgrund der zuvor so nicht gekannten Auswirkungen der Pandemie beschäftigt sich der BFV-Vorstand aktuell auch damit, eine rechtssichere Regelung für eine künftige generelle Wertung zu finden, die dann zum Tragen kommt, sollte eine Saison aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslagen oder höherer Gewalt nicht komplett zu Ende gespielt werden können. Für diesen Fall sehen die BFV-Statuten zum jetzigen Zeitpunkt schlicht keine Regelung vor, einen solchen Fall hatte es in der Vergangenheit bekanntlich nicht gegeben. Im Sinne einer zukünftigen Regelung mit Rechtssicherheit beschäftigt sich der Vorstand als reine Vorsichtsmaßnahme mit dem Thema. Wichtig dabei: Mit der Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern fortzusetzen, ergibt sich die maximale Flexibilität, die Saison 2019/20 bis zum 30. Juni 2021 auch ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Davon geht der BFV nach wie vor auch fest aus. An dieser Grundhaltung hat sich auch nichts geändert."

Aufrufe: 012.8.2020, 13:12 Uhr
Thomas SeidlAutor