2024-05-10T08:19:16.237Z

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– Foto: Graff / Nückel / Klos / Saisontagebuch

Oberliga bald mit 19 Teams? Kommt die "Lex VfL Bochum"?

Es wird spannend, was am 5. März passiert.

Dann nämlich wird das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) über den Antrag des Bundesligisten VfL Bochum entscheiden. Dieser hatte bis zuletzt noch geheim gehalten, ob tatsächlich zur Spielzeit 2024/25 wieder eine U21 am regulären Spielbetrieb teilnimmt. Nun hat VfL-Geschäftsführer Patrick Fabian den "Ruhr Nachrichten" bestätigt, dass der Antrag auf Wiedereingliederung gestellt wurde.

Im September 2023 war erstmals bekannt geworden, dass der VfL Bochum über die Rückkehr einer 2. Mannschaft nachdenkt. Lt. den im Jahre 2018 festgelegten Regularien, die Profi-Vereinen mit Nachwuchsleistungszentrum eine Ausnahme gewähren, ist die Einstiegsklasse für den VfL Bochum II die Westfalenliga, da man sich im Jahre 2015 sportlich mit dem Abstieg aus der Regionalliga verabschiedet hatte. Doch das muss nicht so sein, wie die "Ruhr Nachrichten" berichten. Das Präsidium könnte sogar dem Antrag auf Wiedereingliederung in die Oberliga Westfalen stattgeben.

Zudem soll der im Jahre 2018 festgelegte Punkt, dass im ersten Jahr nach Wiedereingliederung kein Aufstiegsrecht besteht, im Jahre 2020 vom FLVW bereits wieder gestrichen worden sein. Dem sofortigen "Durchmarsch von Null in die Regionalliga" könnte also nichts entgegenstehen, wenn das Präsidium tatsächlich in wenigen Tagen dem VfL Bochum II das Startrecht für die Oberliga Westfalen erteilt.

UPDATE 14 Uhr:

Inzwischen verdichtet es sich, dass es keine zusätzliche Sonderregelung für den VfL Bochum geben wird. FLVW-Präsident Manfred Schnieders macht in der "Siegener Zeitung" deutlich, dass er für die Eingliederung in die Westfalenliga stimmen wird: „Sie wären sowieso eine Klasse runtergegangen und es kann ja nicht sein, dass das keine Konsequenzen hat."

Auch Jens Fricke, Pressesprecher des VfL Bochum, erklärt gegenüber FuPa Westfalen, dass kein Anspruch auf die Oberliga Westfalen erhoben wird und dahingehend auch kein Antrag gestellt wurde: "Wir haben nur den Antrag gestellt, eine U21 zu melden. Ob und in welcher Spielklasse diese Mannschaft an den Start geht, entscheidet der FLVW."

Es ist daher davon auszugehen, dass sich der FLVW an seine festgelegte Regel halten wird: "Eine zurückgezogene U23- bzw. 2. Mannschaft wird bei Neuanmeldung immer eine Spielklasse unter der Ausstiegsklasse eingruppiert, höchstens jedoch der Oberliga Westfalen. Als Ausstiegsklasse wird diese zugrunde gelegt, welche die Mannschaft nach Rückzug, Auf- bzw. Abstieg in der darauffolgenden Saison belegt hätte." Der VfL Bochum II stieg im Sommer 2015 in die Oberliga Westfalen ab, die somit als Ausstiegsklasse gilt.

Einfluss auf die Abstiegsregelung wird die Wiedereingliederung im Übrigen nicht haben. Die jeweilige Staffel, im Bochumer Fall ist von der Westfalenliga 2 auszugehen, wird auf 17 Mannschaften aufgestockt. Es käme dann aber in der Spielzeit 2024/25 zu einem Mehrabsteiger in die Landesliga, um wieder die Sollstärke von 16 Mannschaften zu erreichen.

Aufrufe: 01.3.2024, 08:00 Uhr
redAutor