2024-04-25T14:35:39.956Z

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Für den SV Straelen dürften die neuen Regionalliga-Auflagen kein Thema mehr sein.
Für den SV Straelen dürften die neuen Regionalliga-Auflagen kein Thema mehr sein. – Foto: Jochen Classen

Neue Vorgaben für Regionalligisten

Der SV Straelen muss sich mit den Auflagen wohl nicht mehr beschäftigen.

Die Verantwortlichen des SV Straelen dürften froh sein, dass sie sich damit wahrscheinlich nicht nehr beschäftigen müssen. Der Westdeutsche Fußballverband hat jetzt die Klubs auf der Staffeltagung über zum Teil drastische Änderungen im Zuge der Zulassung zur Regionalliga informiert.

So ist der Boden künftig zu befestigen und der Stehplatzbereich stufenartig anzulegen. Es sind also keine Rasenflächen mehr dort erlaubt, wo Zuschauer stehen, da es bei Nässe rutschig werden kann. Der beliebte „Promillehügel“ im Stadion an der Römerstraße hätte damit beispielsweise in der Vierten Liga schon ausgedient. Auch der 1. FC Bocholt könnte ein Problem bekommen, wenn die Mannschaft den Klassenerhalt schafft. In der Gigaset-Arena am Hünting sind mit Rasen bedeckte Wälle hinter dem nördlichen Tor, nördlich der Tribüne und auch in Teilen hinter dem südlichen Tor zu finden. Große Teile hinter dem südlichen Tor sind zwar ebenerdig, aber ebenfalls nicht befestigt.

Wie es bei der Staffeltagung außerdem hieß, müssen Vereine der Regionalliga ab der neuen Saison mindestens 150 statt wie bisher 100 Sitzplätze haben. Ab der übernächsten Spielzeit ist zudem eine Überdachung dieser Plätze Pflicht. Diese Anforderungen werden sowohl an der Römerstraße als auch in der Gigaset-Arena erfüllt.

Ein Problem könnte werden, dass ein Ausweichstadion nicht mehr angegeben werden kann. Die Vereine müssen sich auf ein Stadion festlegen, dass regionalligatauglich sein muss, sonst gibt es keine Zulassung. Bislang war es so, dass für Spiele, die besondere Sicherheitsstandards erfordern, in die entsprechenden Stadien ausgewichen werden durfte. Das ist nun also nicht mehr möglich. Das eigene Stadion muss vollumfänglich regionalligatauglich sein. Oder es muss grundsätzlich im Ausweichstadion gespielt werden und das mit den Stadionbetreibern vorher wasserfest vereinbart sein. So will der Verband offensichtlich verhindern, dass sich Vorfälle wie Ende des vergangenen Jahres wiederholen, als der 1. FC Bocholt in das Niederrheinstadion von RW Oberhausen ausweichen wollte, die Stadt Oberhausen den Rasen aber sperrte.

Maßnahmen werden recht sicher verabschiedet

Im Bereich Medien verändert sich ebenfalls etwas. An allen Spielorten muss Internet vorhanden und die Arbeitsplätze der Pressevertreter müssen mit einem Dach geschützt sein. Bei Übertragungen im Internet darf es keine Sichtbehinderung im Stadion etwa durch Pfeiler geben.

Alle den Regionalliga-Klubs vorgestellten Maßnahmen müssen noch verabschiedet werden. Die Zustimmung gilt aber als sicher. Die Bewerbungsfrist für die neue Regionalliga-Saison endet am Freitag, 31. März, um 24 Uhr. Der SV Straelen plant allerdings bekanntlich bereits für die Zukunft in der Oberliga und kann die genannten Auflagen für Liga vier gelassen zur Kenntnis nehmen.

Aufrufe: 02.3.2023, 14:00 Uhr
RP Autor