2024-04-25T14:35:39.956Z

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Der SC Union Nettetal um Kapitän PAscal Schellhammer hat am 12. Mai doch nicht grundlos gejubelt.
Der SC Union Nettetal um Kapitän PAscal Schellhammer hat am 12. Mai doch nicht grundlos gejubelt. – Foto: Ulrich Laakmann

Nettetal gegen Hamborn: Urteil im Sinne des Sports

Oberliga Niederrhein: Ein Kommentar zum Urteil des Verbandssportgerichts am Dienstagabend.

Losgelöst von jedweder juristischen Bewertung ist zunächst einmal eines festzuhalten: Dass Union Nettetal die Punkte aus dem Oberligaspiel gegen Hamborn 07 vom 12. Mai behalten darf und der Oberliga-Abstieg nicht am Ende noch am Grünen Tisch entschieden wird (wir berichteten hier), ist im Sinne des Sports die absolut richtige Entscheidung. Denn die Nettetaler haben nichts falsch gemacht, einen Elfmeter erhalten und diesen im Nachschuss auch verwandelt, auch wenn Hamborns Sportlicher Leiter Hans-Günter Bruns noch einmal darauf verwies, dass es sich dabei nie und nimmer um einen Handelfmeter gehandelt habe. Das gehört aber letztlich zu den Tatsachenentscheidungen, die auch im Abstiegskampf hinzunehmen sind, so schwer das verständlicherweise manchmal ist.

Bei der Bewertung des Verbandssportgerichtes spielte dann letztlich auch nicht die entscheidende Rolle, ob, wann und wo der Schiedsrichter geäußert haben soll, dass er keinen Nachschuss zulasse. Die Begründung wurde vielmehr dadurch geliefert, dass die Regeln gar keine Handlungsanweisung vorsehen, die einem Schiedsrichter diese Festlegung auf einen Strafstoß ohne Nachschuss zubilligt. Letztlich war nicht einmal die zwischenzeitlich auf vier Minuten verlängerte Nachspielzeit abgelaufen, als der Ball die Linie überquerte. Und selbst, wenn es anders gewesen wäre: Regel 7 des DFB besagt lediglich, dass die Nachspielzeit, wenn so angezeigt, mindestens vier Minuten zu betragen hat. Hält der Schiedsrichter dennoch aus verschiedenen Gründen inzwischen viereinhalb Minuten für angemessen, so ist auch das nicht zu beanstanden.

Am Ende zählt die Regel, nicht zwingend das Wort

Am Ende der Urteilsbegründung hat das Sportgericht aber auch mit einer anderen Erkläung durchaus aufhorchen lassen. Ein Spieler könne sich im Zweifel nie darauf verlassen, was ein Schiedsrichter sagt. Dieser sei vielmehr vorrangig dafür da, die Regeln umzusetzen. Diese Aussage soll nun aber bitte keineswegs zu Anarchie auf dem Platz führen, sie ist aber dennoch bedenkenswert. Denn auch im bezahlten Fußball wird doch immer wieder die Kommunikation auf dem Platz als Merkmal eines guten Unparteiischen angeführt. Es könnte aber eben auch sein, dass ein Schiedsrichter, wie hier im vorliegenden Fall, etwas entscheidet und kommuniziert, das nicht den Regeln entspricht, und sich dann wenig später, etwa durch Anregung eines Assistenten, eines Besseren besinnt. Jedem Fußballer sollte also klar sein: Es ist kein Fehler, sich mit dem Regelwerk seines Sports auszukennen. Dann kann ein solch entscheidender Hinweis vielleicht auch mal von einem Spieler kommen. Der vorliegende Fall war so speziell, dass selbst "Alte Hasen" auf den ersten Blick ein wenig überfordert sein konnten, wie einzelne Aussagen untermauerten.

Bei den Nettetalern macht sich nun natürlich Erleichterung breit, ist das Urteil nach dem Verzicht der Hamborner auf Rechtsmittel sogar schon rechtskräftig. Läuft es für die Mannschaft von Trainer Andreas Schwan nun gut, könnte nach dem Spiel beim Cronenberger SC am Sonntag der Ligaverbleib in trockenen Tüchern sein. Den hat Gegner Hamborn 07 inzwischen ohnehin schon in der Tasche.

Aufrufe: 024.5.2023, 14:15 Uhr
Sascha KöppenAutor