2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
RW Ahlen (in Rot) und die SG Wattenscheid 09 stecken tief im Abstiegskampf.
RW Ahlen (in Rot) und die SG Wattenscheid 09 stecken tief im Abstiegskampf. – Foto: IMAGO / Michael Ketzer

Die Abstiegsregelung der Regionalliga West 2022/23

Durch die Reduzierung auf die Sollstärke von 18 Mannschaften werden im kommenden Sommer nur drei Mannschaften aus der Regionalliga West definitiv den Gang in die Oberliga antreten müssen.

FuPa Westfalen gibt euch einen Überblick über das Regelwerk des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV):

Am Saisonende 2022/23 werden in der Regionalliga West die letzten drei Mannschaften der Tabelle (Platz 16 bis 18) absteigen und in ihre jeweiligen Oberligen zurückkehren. Doch auch Platz 15 führt zum Abstieg, wenn eine NRW-Mannschaft aus der 3. Liga absteigt. Jeder weitere NRW-Absteiger aus der 3. Liga würde zur Aufstockung der Regionalliga West führen.

Aktueller Stand in der 3. Liga (22. Februar 2023): derzeit stehen keine NRW-Mannschaften auf den Abstiegsplätzen, aber insbesondere Borussia Dortmund II muss um den Klassenerhalt bangen.

Rechnerisch sind diese Szenarien möglich:

Kein Absteiger aus der 3. Liga:

18 Mannschaften 2022/23
+ 4 Aufsteiger aus den Oberligen (1x Niederrhein, 1x Mittelrhein, 2x Westfalen)
+ 0 Absteiger aus der 3. Liga
- 1 Aufsteiger in die 3. Liga
- 3 Absteiger in die Oberligen
= 18 Mannschaften 2023/24

Ein Absteiger aus der 3. Liga:

18 Mannschaften 2022/23
+ 4 Aufsteiger aus den Oberligen (1x Niederrhein, 1x Mittelrhein, 2x Westfalen)
+ 1 Absteiger aus der 3. Liga
- 1 Aufsteiger in die 3. Liga
- 4 Absteiger in die Oberligen
= 18 Mannschaften 2023/24

Zwei Absteiger aus der 3. Liga:

18 Mannschaften 2022/23
+ 4 Aufsteiger aus den Oberligen (1x Niederrhein, 1x Mittelrhein, 2x Westfalen)
+ 2 Absteiger aus der 3. Liga
- 1 Aufsteiger in die 3. Liga
- 4 Absteiger in die Oberligen
= 19 Mannschaften 2023/24

Jeder weitere NRW-Absteiger aus der 3. Liga würde die Regionalliga West 2023/24 weiter aufstocken. Folgende fünf NRW-Mannschaften spielen in der Saison 2022/23 in der 3. Liga: Borussia Dortmund II, MSV Duisburg, SC Verl, Viktoria Köln und RW Essen. Aus der 3. Liga steigen vier der 20 Mannschaften ab.

Zu der bekannten Besonderheit gehört außerdem, dass sich die Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga West reduziert, falls weniger als vier Mannschaften aus der Oberliga aufsteigen.

Der WDFV-Wortlaut der Abstiegsregelung

  1. Am Ende der Spielrunde steigen aus der Regionalliga West bei 18 teilnehmenden Vereinen/Mannschaften die vier Vereine/Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in die 5. Spielklassenebene (höchste Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit ab.
  1. Sollte für das Spieljahr 2023/2024 die Anzahl von 18 Mannschaften unterschritten werden, so verringert sich die Zahl der absteigenden Vereine/Mannschaften entsprechend.

  2. Steigen weniger als vier Vereine/Mannschaften der 5. Spielklassenebene in die Regionalliga West auf, so vermindert sich die Zahl der absteigenden Vereine/Mannschaften entsprechend.

  3. Kommt ein Verein/eine Mannschaft aus den Lizenzligen in die 3. Liga, steigt die in der Regionalliga West spielende zweite Mannschaft dieses Vereins ab und rückt an den Schluss der Tabelle. Die Anzahl der Absteiger verringert sich entsprechend. Bei Abstieg einer Lizenzmannschaft in die Regionalliga West gilt deren dort spielende zweite Mannschaft als Absteiger und verringert die Anzahl der Absteiger entsprechend.

  4. Sollte sich durch eine spätere Nichtlizensierung die Zahl der Absteiger aus den höheren Ligen erhöhen, wird die Regionalliga West für die anstehende Spielzeit entsprechend aufgestockt.

  5. Wird einem/einer der Regionalliga West zuzuordnenden Verein/Mannschaft eine für die kommende Spielzeit bereits erteilte Zulassung vor dem 1. Spieltag entzogen oder eine beantragte Zulassung nicht erteilt, obwohl er nicht abgestiegen ist oder gibt er sie zurück, so gilt er vorbehaltlich der gültigen Zulassung als Absteiger in die 5. Spielklassenebene und rückt soweit an den Schluss der Tabelle der Regionalliga West der Spielzeit 2022/2023.

    Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Vereine/Mannschaften der abgelaufenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.

  6. Wird einem Verein/einer Mannschaft die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga West während des laufenden Spieljahres entzogen, gilt er als 1. Absteiger.

Aufstieg in die Regionalliga West

  1. Für den Aufstieg in die Regionalliga West können sich bis zu vier Vereine/Mannschaften (FVM=1; FVN=1; FLVW=2) der 5. Spielklassenebene (höchste Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) sportlich qualifizieren und aufsteigen. Die Meldung der Vereine/Mannschaften obliegt den Landesverbänden.
  2. Erhält ein aufstiegsberechtigter Meister (FLVW auch Zweitplatzierter der Abschlusstabelle) keine Zulassung oder verzichtet er auf sein Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die beiden nächstplatzierten Vereine/Mannschaften über, soweit die Vereine/Mannschaften die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dahinter platzierte Vereine/Mannschaften sind nicht aufstiegsberechtigt.
  3. Zweite Mannschaften von Drittligisten und dritte Mannschaften von Lizenzvereinen sind nicht teilnahmeberechtigt. Es kann nur eine Mannschaft eines Vereins in der Regionalliga West spielen.
Aufrufe: 01.7.2022, 17:20 Uhr
sbAutor