2024-04-25T14:35:39.956Z

Pokal
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TSV Gerabronn darf an Finale teilnehmen

Sportgerichtsurteil im Bezirkspokal

Der TSV Gerabronn kann aufatmen: Das Sportgericht des Fußballbezirks Hohenlohe hat ein Urteil gefällt, mit dem der Kreisliga-A2-Klub gut leben kann. Gerabronn hatte im Bezirkspokalhalbfinale gegen den Bezirksligisten SV Wachbach 3:2 gewonnen, dabei aber in der 93. Minute einen Spieler eingewechselt, der nicht im Spielberichtsbogen eingetragen war.

„Der Verein hat das Versäumnis eingeräumt. Der SV Wachbach verzichtete jedoch auf Einspruch gegen die Spielwertung und erkannte das sportlich zustande gekommene Ergebnis in seiner Stellungnahme an. Daher war durch das Sportgericht lediglich der Verstoß nach Paragraf 69 RVO (Spielen ohne Spiel- oder Teilnahmeberechtigung), nicht jedoch ein Verstoß nach Paragraf 15 RVO (Einspruch gegen die Spielwertung) zu bewerten“, teilt der Bezirk mit. Das Spielergebnis hat also weiterhin Bestand. Gegen den TSV Gerabronn wird wegen des Einsetzens eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers eine Geldstrafe verhängt. Der betreffende Spieler wird für drei Wochen beziehungsweise drei Pflichtspiele gesperrt.

Gerabronn trifft am Donnerstag, 31. Mai, 16.30 Uhr, im Bezirkspokalfinale in Igersheim auf den Bezirksligisten TSV Hessental.

Besonders bitter für die Wachbacher: Sie hatten im Bezirksligaspiel gegen den TSV Neuenstein ab der 84. Minute ebenfalls einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt. Neuenstein legte fristgerecht Einspruch ein. Das Sportgericht verhängte eine Geldstrafe und wertete das Spiel als 0:3 verloren für Wachbach. Drei Punkte, die im Kampf um den Aufstieg fehlen. Wenn heute (19 Uhr) das Nachholspiel in Braunsbach gewonnen wird, ist man punktgleich mit Gaisbach, das noch das bessere Torverhältnis hat, und liegt einen Zähler hinter Obersontheim.

Aufrufe: 018.5.2018, 08:17 Uhr
HT / Joachim Mayershofer und Lars KrimmerAutor