2024-06-14T14:12:32.331Z

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Bei Borussia Dortmunds U23 darf man sich jetzt wirklich freuen.
Bei Borussia Dortmunds U23 darf man sich jetzt wirklich freuen. – Foto: Jochen Classen

Regionalliga West: WDFV-Sportgericht weist Einspruch zurück

Borussia Dortmunds U23 steigt in die 3. Liga auf. Rot-Weiss Essen muss einen neuen Anlauf nehmen.

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat am Mittwoch, 9. Juni 2021, im mündlichen Verfahren über Einsprüche gegen Spielwertungen von mehreren Spielen in der Regionalliga West verhandelt. Gegenstand des Verfahrens waren Spiele mit Beteiligung der U23-Mannschaft von Borussia Dortmund. In seinem Urteil hat das Sportgericht den durch den SV Bergisch Gladbach beantragten Einspruch gegen die Spielwertung der Partie Borussia Dortmund U 23 – SV Bergisch Gladbach (vom 01.06.2021/Endstand: 3:1) zurückgewiesen. Der Verein Rot-Weiss Essen hat seine drei Einsprüche im Zuge der 150-minütigen Verhandlung zurückgenommen. Die auf dem Platz erzielten Spielwertungen bleiben somit bestehen.

Der Verein Rot-Weiss Essen hatte bezüglich der Wertung der Meisterschaftsspiele der Herren-Regionalliga West SV Straelen – Borussia Dortmund U23 (vom 23.05.2021/Endstand: 1:3), SV Rödinghausen – Borussia Dortmund U23 (vom 26.05.2021/Endstand: 0:0) und Borussia Dortmund U23 – SV Bergisch Gladbach (vom 01.06.2021/Endstand: 3:1) Einspruch eingelegt und beantragt, dass die Partien jeweils mit 2:0 für den SV Straelen bzw. SV Rödinghausen und SV Bergisch Gladbach als gewonnen gewertet werden. Der SV Bergisch Gladbach hatte gegen die Wertung der eigenen Partie bei Borussia Dortmund U 23 Einspruch eingelegt.

Die drei maßgeblichen Spiele wurden allesamt im Mai vom ursprünglichen angesetzten Termin verlegt, nachdem bei mehreren Spielern aus der Dortmunder Mannschaft positive Corona-Tests gemeldet worden sind und sich Teile der Mannschaft in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden in Quarantäne begeben hatten. Hierdurch standen dem BVB II laut Spielberechtigungsliste weniger als 16 Spieler inkl. 2 Torhüter zur Verfügung. Dem Antrag auf Verlegung wurde durch die spielleitende Stelle stattgegeben. Die spielleitende Stelle handelte gemäß der gültigen „Regelung für die Herren-Regionalliga West zum Vorgehen bei Erkrankungen aufgrund des Coronavirus oder entsprechendem Krankheitsverdacht gemäß § 47a SpO/WDFV“. Die Einsprüche wurden mit Zweifeln am Sachverhalt begründet.

Die vor dem Sportgericht erschienenen Vertreter von Rot-Weiss Essen hatten die drei Einsprüche im Verlauf der Verhandlung zurückgezogen. Der Einspruch des SV Bergisch Gladbach, mit dem Antrag die Partie vom 01.06.2021 für Bergisch Gladbach als gewonnen zu werten, wurde durch das Sportgericht als unbegründet zurückgewiesen.

Aufrufe: 010.6.2021, 09:20 Uhr
WDFV / Roland LeroiAutor