Es geschah am 19. Juli, als der Türkische SV Gostenhof zum Freundschaftskick bei der Zweitvertretung des ASV Vach vorstellig geworden war. 2:1 gewannen die Nürnberger Türken, erlaubten sich dabei aber einen folgenschweren Fehler, der sie nun teuer zu stehen kommt. Zwei Punkte werden der Mannschaft in der A-Klasse 7 in erster Instanz abgezogen, weil ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz gekommen war. Zusätzlich muss der Verein 200 Euro Strafe zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.
Das Urteil im Wortlaut:
Kreis-FS-Spiel ASV Vach II gegen Türk SV Gostenhof vom 19.07.2015
Urteil:
I. TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB. wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 2 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für ASV Vach II mit 2:0 als gewonnen und für Türk SV Gostenhof mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB..
UPDATE:
In einem Sportgerichtsurteil vom 18.08. (Berufungsverfahren) heißt es:
I. Das Urteil vom 18.08.2015 mit Aktenzeichen 00042-15/16-KSG Nbg./Frhö wird in Ziffer I im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB., wegen Unzulässiger Spielereinsatz mit einem Punktabzug gemäß §77 Abs. I richtigerweise mit 3 Punkten belegt wird.