2024-06-14T14:12:32.331Z

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Dem Türkischen SV Gostenhof werden zwei Punkte abgezogen. (Montage: FuPa)
Dem Türkischen SV Gostenhof werden zwei Punkte abgezogen. (Montage: FuPa)

Punktabzug für Türkischen SV Gostenhof

Unzulässiger Spielereinsatz in Freundschaftsspiel

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Schlechte Nachrichten für den Türkischen SV Gostenhof. Weil der Verein in einem unbedeutenden Freundschaftsspiel seiner ersten Mannschaft einen nicht spielberechtigten Akteur einsetzte, werden dem A-Klassen-Team nun drei Punkte abgezogen. Das entschied das Sportgericht am Dienstag.

Es geschah am 19. Juli, als der Türkische SV Gostenhof zum Freundschaftskick bei der Zweitvertretung des ASV Vach vorstellig geworden war. 2:1 gewannen die Nürnberger Türken, erlaubten sich dabei aber einen folgenschweren Fehler, der sie nun teuer zu stehen kommt. Zwei Punkte werden der Mannschaft in der A-Klasse 7 in erster Instanz abgezogen, weil ein nicht spielberechtigter Spieler zum Einsatz gekommen war. Zusätzlich muss der Verein 200 Euro Strafe zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Das Urteil im Wortlaut:

Kreis-FS-Spiel ASV Vach II gegen Türk SV Gostenhof vom 19.07.2015

Urteil:

I. TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB. wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 2 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt.

II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für ASV Vach II mit 2:0 als gewonnen und für Türk SV Gostenhof mit 0:2 als verloren zu werten.

III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB..


UPDATE:

In einem Sportgerichtsurteil vom 18.08. (Berufungsverfahren) heißt es:

I. Das Urteil vom 18.08.2015 mit Aktenzeichen 00042-15/16-KSG Nbg./Frhö wird in Ziffer I im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der TÜRK. SV GOSTENHOF NÜRNB., wegen Unzulässiger Spielereinsatz mit einem Punktabzug gemäß §77 Abs. I richtigerweise mit 3 Punkten belegt wird.


Aufrufe: 020.8.2015, 11:40 Uhr
Bastian EberleAutor